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Nürnberg: Raser fährt Fußgänger tot - Gericht verhängt Haftstrafe


Autor: Redaktion, Agentur dpa

Nürnberg, Freitag, 03. März 2023

Ein junger Mann raste im Juli 2022 mitten durch Nürnberg. Als es zu einem Unfall kam, starb ein unbeteiligter Fußgänger. Nun hat das Gericht ein Urteil gegen den 23-Jährigen gefällt.
Bei einem Unfall tötete ein 23-jähriger Raser in Nürnberg einen Fußgänger. Nun muss er ins Gefängnis.


Update vom 13.03.2023, 20 Uhr: Todes-Raser ging in Berufung

Eine tödliche Raserfahrt durch Nürnberg beschäftigt weiter die Justiz. Staatsanwaltschaft und der Angeklagte gingen gegen die Haftstrafe von drei Jahren und sieben Monaten in Berufung, wie eine Gerichtssprecherin am Montag auf Anfrage mitteilte.

Der 23-Jährige war im vergangenen Juli mit mindestens 100 Kilometern pro Stunde durch die Innenstadt gerast, hatte in einer Kurve die Kontrolle über sein Auto verloren und einen 31-Jährigen auf dem Fußweg erfasst. Dieser starb noch am Unfallort. Ein anderer Fußgänger konnte sich mit einem Sprung zur Seite retten. Der 23-Jährige aus Nürnberg floh nach dem Unfall, stellte sich dann aber der Polizei.

Das Amtsgericht verurteilte ihn wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge sowie Entfernens vom Unfallort. Der Angeklagte musste den Führerschein abgeben und darf für drei Jahre auch keinen neuen mehr erlangen. Sein Auto wurde eingezogen.

Update vom 03.03.2023, 16.10 Uhr: Fußgänger bei Raserfahrt getötet - Gericht fällt Urteil

Weil er einen Fußgänger bei einer Raserfahrt durch die Nürnberger Innenstadt tödlich verletzt hat, muss ein 23-Jähriger für mehrere Jahre ins Gefängnis. Das Amtsgericht Nürnberg verurteilte den Angeklagten am Freitag zu einer Haftstrafe von drei Jahren und sieben Monaten, wie eine Gerichtssprecherin sagte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der junge Mann war im Juli 2022 - angespornt durch einen anderen Autofahrer an einer Ampel - in der Nähe des Hauptbahnhofs durch die Innenstadt gerast. Einem Sachverständigen zufolge beschleunigte der Mann seinen Wagen auf mindestens 100 Stundenkilometer. In einer Kurve verlor er die Kontrolle über sein Auto und erfasste einen 31-Jährigen auf dem Fußweg. Der Mann starb noch am Unfallort. Ein weiterer Fußgänger konnte sich laut Anklage nur durch einen Sprung zur Seite retten. Der 23-Jährige aus Nürnberg floh nach dem Unfall, stellte sich dann aber der Polizei.

Video:




Das Schöffengericht wertete die Tat, von der es auch Videoaufnahmen gibt, als sogenanntes Alleinrennen und verurteilte den Mann wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge sowie Entfernens vom Unfallort. Dem Angeklagten wurde zudem die Fahrerlaubnis entzogen, und er darf für drei Jahre auch keine neue mehr erlangen. Das Auto des Mannes wurde eingezogen.

Zu Beginn der Verhandlung am Freitag hatte der 23-Jährige die Tat in einer Erklärung eingeräumt und sich bei den Angehörigen des gestorbenen 31-Jährigen entschuldigt. Die Eltern und der Bruder des Gestorbenen waren Nebenkläger in dem Verfahren.

Seit Herbst 2017 gibt es in Deutschland ein Gesetz gegen Autorennen auf öffentlichen Straßen. Wegen der zunehmenden Zahl von unerlaubten Rennen hatte der Gesetzgeber damals einen neuen Straftatbestand geschaffen. Bis dahin wurden die Rennen nur als Ordnungswidrigkeit geahndet, wenn es zu keinen Unfällen kam. Nach dem neuen Gesetz drohen bis zu zehn Jahre Gefängnis, wenn ein Mensch durch die Raserei stirbt.

Update vom 03.03.2023, 7.25 Uhr: Fußgänger bei Raserfahrt getötet? Prozess startet heute

Bei einem mutmaßlich illegalen Autorennen mitten in Nürnberg wurde ein 31 Jahre alter Fußgänger getötet - der Fahrer des Wagens steht nun am Freitag ab 8.30 Uhr vor dem Amtsgericht Nürnberg. Dem 23-Jährigen wird vorgeworfen, den Fußgänger im Juli 2022 mit seinem Wagen erfasst und dabei tödlich verletzt zu haben, wie eine Sprecherin des Gerichts mitteilte.

Der Angeklagte soll - vermutlich durch einen weiteren Autofahrer angespornt - mit deutlich erhöhter Geschwindigkeit in der Nähe des Hauptbahnhofs unterwegs gewesen sein. In einer Kurve verlor er den Angaben zufolge die Kontrolle über seinen Wagen und erfasste den 31-Jährigen auf dem Fußweg. Der Mann starb noch am Unfallort. Ein weiterer Fußgänger konnte sich demnach nur durch einen Sprung zur Seite retten.

Der 23-Jährige aus Nürnberg floh nach dem Unfall, stellte sich dann aber der Polizei. Er sitzt seit Juli 2022 in Untersuchungshaft. Die Anklage lautet auf verbotenes Kraftfahrzeugrennen mit Todesfolge sowie unerlaubtes Entfernen vom Unfallort. Es könnte noch am Freitag ein Urteil gesprochen werden.

Erstmeldung vom 23.02.2023, 17.30 Uhr: 23-jähriger Autofahrer in Nürnberg angeklagt

Ein 23-jähriger Autofahrer steht ab Freitag (3. März 2023) "wegen des Verdachts des verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge und Unfallflucht" vor dem Amtsgericht Nürnberg-Schöffengericht. Das teilt das Oberlandesgericht in einer Pressemitteilung mit. Der Strafprozess in der Fürther Straße 110 im Sitzungssaal 28 (Erdgeschoss) - startet um 8.30 Uhr.

Nach der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth soll der 23-jährige Angeklagte am 24. Juli 2022 gegen 00.50 Uhr mit seinem Audi A7 Sportback die zweispurige Steinbühler Straße in Nürnberg (zulässige Höchstgeschwindigkeit 50 km/h) in nordwestliche Richtung – möglicherweise auch provoziert durch ein zweites Fahrzeug - mit einer Geschwindigkeit von 110 bis 120 km/h befahren haben, "um seine beiden Mitfahrer und andere Verkehrsteilnehmer zu beeindrucken", so das Oberlandesgericht.

Infolge der "massiv überhöhten Geschwindigkeit" solle der 23-Jährige mit seinem Fahrzeug "aus einer Kurve getragen und auf den Gehweg gekommen sein" und einen dort laufenden Fußgänger erfasst haben. Einem zweiten Fußgänger solle es gerade noch gelungen sein, zur Seite zu springen.

Nach der Kollision solle der Autofahrer "mit überhöhter Geschwindigkeit" weitergefahren sein, obwohl er erkannt habe, dass die vom Auto erfasste Person schwerverletzt gewesen sei. Der Fußgänger sei infolge der erlittenen "schweren Verletzungen" noch an der Unfallstelle verstorben. Erst am späten Abend habe sich der Autofahrer bei der Polizei gestellt. Das Amtsgericht Nürnberg habe für die Hauptverhandlung einen Sitzungstag vorgesehen. Abhängig vom Verlauf der Beweisaufnahme könne kurzfristig noch ein weiterer Sitzungstag hinzukommen.

red/dpa