Nürnberg: Heizen mit Holz: Stadt hebt Verbot von alten Holzheizungen auf - wegen "Gasmangellage"
Autor: Redaktion
Nürnberg, Dienstag, 30. August 2022
Die Stadt Nürnberg erlässt eine Allgemeinverfügung zur Eindämmung des Gasmangels. Ab Donnerstag, 1. September 2022, dürfen ältere Holzfeuerungsanlagen wieder genutzt werden.
Das Umweltamt der Stadt Nürnberg erlässt "aufgrund der Gasmangellage eine Allgemeinverfügung zur befristeten Wiederinbetriebnahme von älteren Holzfeuerungsanlagen". Wie die Stadt Nürnberg in einer Pressemitteilung erklärt, dürften ältere Holzheizungen zwischen dem 1. September 2022 und dem 31. Mai 2023 wieder in Betrieb genommen werden - wenn dadurch der Betrieb einer vorhandenen Gasheizung "ganz oder teilweise ersetzt" werde.
Alle Verbraucherinnen und Verbraucher – sowohl in der Industrie, in öffentlichen Einrichtungen als auch in den Privathaushalten – sollen den Gasverbrauch so weit wie möglich reduzieren, damit die Versorgung auch über den Winter 2022/23 sichergestellt werden könne, heißt es zur Begründung. "In diesem Zusammenhang ist der Einsatz von Holzfeuerungsanlagen während der Heizperiode geeignet, den Gasverbrauch zu reduzieren, wenn dadurch der Betrieb einer Gasheizung ganz oder teilweise ersetzt wird", so das Rathaus.
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Das Ausrufen der Alarmstufe des Notfallplans Gas und weitere Schritte der Ampel-Regierung machten es möglich, bestimmte Holzfeuerungsanlagen, die die Vorgaben über kleine und mittlere Feuerungsanlagen nicht mehr einhalten könnten, "zeitlich befristet wieder in Betrieb zu nehmen". Heizungsanlagen, die nach der Fristenregelung für Altanlagen nach 1. BImSchV außer Betrieb zu nehmen sind, konnten und können laut Stadt durch eine "gegenüber dem bevollmächtigten Schornsteinfeger abgegebene Erklärung für den Notbetrieb betriebsbereit vorgehalten werden".
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Die Regelung betreffe derzeit alte Einzelraumfeuerungsanlagen, die bis zum 31. Dezember 2020 beziehungsweise zentrale Heizungsanlagen für feste Brennstoffe, die bis zum 1. Januar 2019 nachzurüsten oder stillzulegen waren. Die Gruppe von Holzfeuerungsanlagen, deren betriebsbereite Vorhaltung für den Notbetrieb erklärt wurde, dürfe befristet auf den Zeitraum zwischen dem 1. September 2022 und 31. Mai 2023 wieder in Betrieb genommen werden.
Aber nur, "wenn die Wiederinbetriebnahme dem Umweltamt unter Vorlage des oben genannten Merkblatts durch die Betreiber angezeigt wird und diese damit bestätigen, dass die Feuerungsanlage lediglich stillgelegt, jedoch noch nicht abgebaut und weiter ordnungsgemäß gekehrt wurde". Außerdem müsse bestätigt werden, dass damit der Betrieb einer Gasheizung ganz oder teilweise ersetzt wird, so die Stadt Nürnberg.
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