Nürnberg: Erlaubnis für elektrische Heizungen in der Außengastronomie verlängert
Autor: Redaktion
Nürnberg, Donnerstag, 20. Mai 2021
Terrassenheizungen, Heizstrahler oder Heizpilze dürfen in Außenbereichen von Nürnberger Restaurants bis Ende Dezember 2021 aufgestellt werden. Das hat der Stadtrat in Nürnberg mehrheitlich beschlossen.
Die Stadt Nürnberg verlängert die infolge der Corona-Pandemie ausnahmsweise erteilte Erlaubnis zur Nutzung elektrischer
Heizungsvorrichtungen für die Außengastronomie im öffentlichen Raum und auf städtischen Grundstücken bis zum 31. Dezember 2021. Das teilt die Stadt in einer Pressemitteilung vom Donnerstag (20.05.2021) mit. Dazu gehören zum Beispiel Terrassenheizungen, Heizstrahler oder Heizpilze.
Der Stadtrat hat dies in seiner Sitzung am Mittwoch (19.05.2021) mit großer Mehrheit beschlossen. Gasbetriebene
Heizungsanlagen sind aus Gründen des Brandschutzes jedoch verboten. Nürnbergs Wirtschafts- und Wissenschaftsreferent Dr. Michael Fraas sagt hierzu: „Die Gastronomie befindet sich seit über einem halben Jahr im Lockdown. Wir wollen unsere Gastronomiebetriebe – sobald sie wieder öffnen dürfen – unterstützen, indem wir ihnen eine Bewirtung von Gästen auf den Freischankflächen an kalten Tagen ermöglichen."
Im Jahr 2008 hatte der Stadtrat "aus Gründen des Klimaschutzes und zur Verringerung der Kohlendioxid-Emissionen" ein Verbot der Verwendung von Heizungsvorrichtungen wie Terrassenheizungen, Heizstrahler, -pilze oder ähnliches im öffentlichen Raum und auf städtischen Grundstücken beschlossen. Infolge der Corona-Pandemie beschloss der Stadtrat Nürnberg am 21.05.2021 eine temporäre Ausnahme für elektrische Heizungsvorrichtungen bis zum 30. April 2021. Diese Ausnahme wurde
nunmehr bis zum 31. 12. 2021 verlängert.
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