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Nürnberg: Corona-Testpflicht in Kitas ab kommender Woche


Autor: Redaktion

Nürnberg, Freitag, 07. Januar 2022

In Nürnberg gilt in Kindertagesstätten ab dem 10. Januar 2022 für Kinder eine Corona-Testpflicht. Eltern müssen für ihre Kinder dreimal in der Woche einen Nachweis vorlegen.


Nachdem Kinder unter fünf Jahren nicht gegen Covid-19 geimpft werden, seien regelmäßige Testungen von Kindern in Kindertageseinrichtungen von zentraler Bedeutung, so die Stadt Nürnberg in einer Mitteilung. Deshalb gelte ab Montag, 10. Januar 2022, die Testnachweispflicht für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen. Damit sich das Virus erst gar nicht in der Kita ausbreiten kann, müssen Eltern für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr bis zur Einschulung dreimal wöchentlich einen Testnachweis vorlegen.

Die Testungen fänden aber nicht in den Kitas statt, sondern müssten von den Eltern zu Hause durchgeführt werden. Hierüber sei ein Nachweis in der Kita vorzulegen. Die Kindertageseinrichtungen lägen hierfür eines von zwei Verfahren fest, nach dem die Eltern vorgehen müssen: Entweder seien Eltern verpflichtet, an den Testtagen jeweils die Testkassette des durchgeführten Selbsttests in die Kita mitzubringen und damit das negative Ergebnis vorzuzeigen.

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Oder sie trügen nach jeder Testung in ein von der Kita zur Verfügung gestelltes Formular das Testdatum sowie das Ergebnis ein und zeigten das unterschriebene Formular vor Beginn der Betreuung vor. "Anschließend wird das Formular wieder mit nach Hause genommen und zum nächsten Testtermin aktualisiert. In beiden Fällen bestätigen die Eltern damit verbindlich, dass bei ihrem Kind am selben Tag ein Test mit negativem Ergebnis durchgeführt wurde", heißt es.

Ohne Testnachweis dürften Kinder nicht in ihrer Kindertageseinrichtung betreut werden. Wird kein Testnachweis vorgelegt, dürfe das Kind an diesem Tag nicht betreut werden. Bringe eine dritte Person das Kind in die Kinderbetreuungseinrichtung, so bringe diese Person die bei dem Kind verwendete Testkassette oder das von einem Elternteil unterschriebene Formular mit.

Bereits seit Dezember würden von den Kitas erneut Berechtigungsscheine ausgegeben, um damit in den Apotheken kostenfrei Selbsttests abholen zu können. Eltern müssten diese Berechtigungsscheine nach dem Einlösen wieder in der Einrichtung abgeben, bevor neue Berechtigungsscheine ausgegeben werden können.

In Kindertageseinrichtungen, die so genannte PCR-Pooling-Tests anbieten, wird die Testnachweispflicht durch die Teilnahme am Pooling erfüllt, sodass kein weiterer Nachweis erforderlich ist. Derzeit böten aber nur wenige Nürnberger Kitas Pooltests an, die Entscheidung darüber träfen die Träger der jeweiligen Einrichtungen. Eine Ausweitung für Nürnberg sei angedacht.