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Nürnberg: Änderung der Entwässerungssatzung beschlossen


Autor: Redaktion

Nürnberg, Mittwoch, 16. August 2023

Der Werkausschuss der Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg hat die Änderung der Entwässerungssatzung beschlossen. Regenwasser bleibt demnach künftig häufiger and er Oberfläche.


Im Werkausschuss der Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg (Sun) haben die Mitglieder am Donnerstag, 27. Juli 2023, beschlossen, die Entwässerungssatzung dahingehend zu ändern, dass es nun möglich ist, Regenwasser in ein öffentliches System oberflächennah einzuleiten. Wie die Stadt Nürnberg in der Pressemitteilung weiter erklärt, wurde so ein weiterer Baustein für die Schwammstadt in der Satzung festgeschrieben. Regenwasser bleibt künftig häufiger an der Oberfläche.

Die geänderte Satzung für die öffentliche Entwässerungsanlage der Stadt Nürnberg (EntwässerungsS – EWS) sieht vor, dass Sun nun auch Einleitungen in ein alternatives Regenwassernetz, das sind zum Beispiel offene Gräben, genehmigen kann. Bislang verlangte die traditionelle Entwässerungssatzung, das Regenwasser auch aus Gräben in Kanalrohre abzuleiten. Erkennbar werden die Ergebnisse der Satzungsänderung auch in der Stadt. So kann zum Beispiel das auf dem Dach einer Wohnanlage gesammelte Regenwasser aus dem Fallrohr sichtbar, ohne Rohrverbindung, über einen kleinen Graben in eine offene Rückhaltefläche laufen.

Britta Walthelm, Erste Werkleiterin von Sun und Referentin für Umwelt und Gesundheit, hält fest: „In offenen Gräben und Regenrückhalteflächen bereichert das versickernde Wasser auch das Grundwasser. Da das Wasser teilweise verdunstet, trägt es zu einem verbesserten Mikroklima bei. Außerdem werden durch das dort langsam ablaufende Regenwasser Gräser und andere Pflanzen bewässert und bieten Tieren einen Lebensraum. Im besten Fall können offene Wassergräben einen Beitrag zur Biodiversität leisten.“

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Gut zu wissen: Für den Umgang mit Regenwasser sah die Entwässerungssatzung bereits vor der Satzungsänderung vor, das Regenwasser vor allem versickern zu lassen. Das Einleiten des Regenwassers in einen Mischwasserkanal ist ein sogenannter Ausnahmetatbestand und muss begründet werden.