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Nürnberg: 3G in Bus und Bahn - das gilt ab heute bei VAG und VGN


Autor: Ralf Welz

Nürnberg, Dienstag, 23. November 2021

Die 3G-Regel gilt seit Mittwoch (24. November 2021) auch in Bussen und Bahnen im Großraum Nürnberg. Fahrgäste von VAG und VGN müssen geimpft, genesen oder getestet sein.
01.12.2021, Bayern, Nürnberg: Polizeibeamte kontrollieren in einer Nürnberger U-Bahn die 3G-Maßnahme. Einsatzkräfte der Polizei führten zusammen mit Kontrolleuren der VAG Kontrollen im Nürnberger ÖPNV durch - besonders ob die 3G-Pflicht eingehalten wird. Foto: Nicolas Armer/dpa +++ dpa-Bildfunk +++


  • 3G in öffentlichen Verkehrsmitteln: Bus, Bahn, U-Bahn und Straßenbahn betroffen
  • Großraum Nürnberg: VAG- und VGN-Fahrgäste müssen geimpft, genesen oder getestet sein
  • Verschärfte Corona-Maßnahmen: Neue Regel seit Mittwoch (24.11.2021) in Kraft
  • Deutsche Bahn kündigt Kontrollen in Zügen an - FFP2-Maskenpflicht gilt weiterhin

Im Großraum Nürnberg gilt seit diesem Mittwoch (24. November 2021) in öffentlichen Verkehrsmitteln die sogenannte 3G-Regel. Das heißt: Wer Busse und Bahnen nutzen will, muss entweder geimpft, genesen oder negativ auf Corona getestet sein. So sieht es das geänderte Infektionsschutzgesetz vor. Bei Kontrollen müssen Fahrgäste einen entsprechenden Nachweis vorlegen, teilt die Verkehrs-Aktiengesellschaft Nürnberg (VAG) auf ihrer Webseite mit. Dieselben Vorschriften gelten für Zugfahrende im Verkehrsverbund Großraum Nürnberg (VGN)

Update vom 03.12.2021: 3G-Kontrollen in Nürnberger Verkehrsmitteln

 

Erstmeldung vom 24.11.2021: VAG und VGN: 3G-Regel in Bussen und Bahnen seit Mittwoch in Kraft

Die verschärften Corona-Maßnahmen gelten für sämtliche Verkehrsmittel im öf­fent­lichen Per­so­nen­nah­ver­kehr (ÖPNV).  Fahrgäste, die im Zuge einer Kontrolle nicht nachweisen können, dass sie geimpft, genesen oder negativ getestet sind, müssen an der nächsten Station das Verkehrsmittel verlassen. Laut der neuen Regelung ist für sie zudem ein Bußgeld in Höhe von bis zu 2500 Euro fällig.

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Für getestete VAG- und VGN-Passagiere gilt indes: Ihr negativer Corona-Test darf nicht älter als 24 Stunden sein. Ein Selbsttest reicht laut dem Infektionsschutzgesetz nicht aus. In allen öffentlichen Verkehrsmitteln gilt zudem weiterhin die FFP2-Maskenpflicht

Auch im Großraum Nürnberg soll es hinsichtlich der neuen 3G-Regel Kontrollen geben. "Nach dem Gesetz sind die Ver­kehrs­un­ter­neh­men verpflichtet, stichprobenartig die Einhaltung der Re­ge­lung zu kontrollieren", heißt es vonseiten des VGN. Für Schülerinnen und Schüler unter 18 Jahren sowie Kinder unter sechs Jahren werde es dagegen eine Aus­nah­mere­ge­lung geben.

Weiterführende Informationen zur 3G-Regel in Bussen und Bahnen findest du in unserem großen bundesweiten Überblick. Nachdem der Bundesrat dem neuen Infektionsschutzgesetz zugestimmt hat, gilt seit (Mittwoch 24. November 2021) nun auch am Arbeitsplatz 3G. 

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