Neue Grundsteuer-Hebesätze für fränkische Städte - "Werte veraltet"
Autor: Redaktion
Nürnberg, Montag, 14. Oktober 2024
Nürnberg, Erlangen, Schwabach und Fürth legen im Oktober und November 2024 neue Hebesätze für die Grundsteuer fest, die ab 1. Januar 2024 gelten.
Die Städte Nürnberg, Erlangen und Fürth legen im Oktober, Schwabach im November in ihren jeweiligen Stadtratsgremien die Hebesätze für die Grundsteuer B und zum Teil für die Grundsteuer A neu fest, wie die Stadt Erlangen in einer Pressemitteilung erklärt. Diese gelten ab 1. Januar 2025. Dieser Schritt ist notwendig, da bundesweit eine umfassende Grundsteuerreform umgesetzt werden muss.
Das Bundesverfassungsgericht hat am 10. April 2018 die bisherige Einheitsbewertung für verfassungswidrig erklärt. Bemängelt wurde vor allem, dass die Werte veraltet sind und deshalb die einzelnen Grundsteuerzahlerinnen und -zahler ungleich behandelt werden. Daraufhin beschloss der Bundesgesetzgeber im November 2019 ein Bundesgesetz zur Reform der Grundsteuer. Es enthält eine Öffnungsklausel für die Bundesländer für landesgesetzliche Grundsteuerregelungen.
Hiervon hat der Freistaat Bayern Gebrauch gemacht und das Bayerische Grundsteuergesetz vom 10. Dezember 2021 erlassen. Dieses beinhaltet einen rein flächenbezogenen Ansatz für die Bemessung der Grundsteuer ohne Berücksichtigung von Lage und Baujahr und führt zu neuen Grundsteuermessbeträgen. Die Kommunen müssen diese Reform nun umsetzen und im Januar 2025 die angepassten Bescheide verschicken.
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Die individuelle Höhe der Grundsteuer setzt sich aus zwei Faktoren zusammen: Grundsteuermessbetrag × Hebesatz der Gemeinde = Grundsteuer. Die Daten für die Grundsteuermessbeträge liefert das Finanzamt den Kommunen. Basis sind die Angaben der Steuerpflichtigen, die im Rahmen der Grundsteuererklärungen abzugeben waren. Der Hebesatz wird von der jeweiligen Kommune festgelegt. Im Rahmen der Grundsteuerreform wird er rechnerisch hergeleitet, um die Reform insgesamt aufkommensneutral zu gestalten. Auch wenn es vereinzelt zu Mehrbelastungen kommt, gehen in allen großen bayerischen Städten aufgrund der Reform die individuellen Grundsteuermessbeträge im Durchschnitt deutlich nach unten. Bereits zur Erreichung der Aufkommensneutralität muss deshalb der Hebesatz angehoben werden.
Entsprechend dem Bund-Länder-Appell besteht der grundsätzliche Wille, die Reform aufkommensneutral zu halten, das heißt mit dem neuen Hebesatz sollen keine zusätzlichen Einnahmen generiert werden. Das Gesamtaufkommen an Grundsteuer betrug 2023 in Nürnberg 123,86 Millionen Euro. Die Anpassung des Hebesatzes dient lediglich dazu, die durch die Reform veränderten Bewertungsgrundlagen auszugleichen und die zugehörige Einnahmebasis konstant zu halten. Für die einzelnen Steuerpflichtigen kann es allerdings sehr wohl Veränderungen bei der Steuerhöhe geben. Dies war durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts und durch die Gesetzgeber auch so intendiert.
Nürnberg: Die entsprechenden Berechnungen ergeben für die Stadt Nürnberg ab dem Jahr 2025 für Grundstücke (Grundsteuer B) einen Hebesatz von 780 Prozent (vorher 555). Der Hebesatz für die Grundsteuer A bleibt unverändert. Am Mittwoch, 23. Oktober 2024, entscheidet der Nürnberger Stadtrat abschließend über die Umsetzung der Grundsteuerhebesätze.
Erlangen: In Erlangen schlägt die Kämmerei den Stadtratsgremien einen Hebesatz von 625 vor. Ausgelöst durch die aktuell extrem angespannte Haushaltslage soll mit dem neuen Hebesatz wieder das Einnahmeniveau von 2019 erreicht werden (Gesamtaufkommen 2019 für die Grundsteuer B: 24,6 Millionen Euro). Damals wurde der Hebesatz von 500 auf 425 gesenkt, den zweitniedrigsten Hebesatz einer bayerischen Großstadt nach Regensburg. Bei der Grundsteuer A, die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft bewertet, ist eine Steigerung von 300 auf 425 vorgesehen. Die Entscheidung über die neue Grundsteuer-Hebesatzung trifft der Stadtrat am 24. Oktober.