Kindergeld: Steuer-ID ab 2017 Voraussetzung
Autor: Redaktion
Nürnberg, Freitag, 02. Dezember 2016
Wer ab 2017 Kindergeld beziehen will, muss der Familienkasse die Steueridentifikationsnummer mitteilen. Doch die Bundesagentur für Arbeit gibt Entwarnung.
Für den Bezug des Kindergeldsist ab dem Januar 2017 notwendig, dass der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit die Steuer-ID des jeweiligen Beziehers vorliegt. Wie die Bundesagentur für Arbeit mitteilt, muss jedoch kein Kindergeldbezieher fürchten, bald leer auszugehen. Die grundsätzliche Pflicht Kindergeldberechtigte und Kinder anhand ihrer Steueridentifikationsnummer eindeutig zu identifizieren, besteht seit dem 1. Januar 2016. Das Jahr 2016 ist jedoch eine Art Übergangsfrist, um den Familienkassen Zeit zu geben, an diese Daten zu kommen.
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Wer bisher die Steuer-ID noch nicht mitteilen musste, wird von der Familienkasse noch kontaktiert. Sind sich Eltern nicht sicher, sollten sie dennoch davon absehen, sich persönlich bei der Familienkasse zu melden. Die Agentur für Arbeit wird sich auf jeden Fall melden. In der Mitteilung der Bundesagentur für Arbeit wird explizit betont: "Laufende Kindergeldzahlungen werden auch weiterhin nicht eingestellt."