Internationaler Tag der biologischen Vielfalt: Zoll informiert über Handel mit geschützten Arten
Autor: Redaktion
Deutschland, Mittwoch, 22. Mai 2024
Der Zoll informiert am heutigen Internationalen Tag der biologischen Vielfalt (22. Mai) über den illegalen Handel mit geschützten Arten und warnt: "Verlassen Sie sich nicht auf Aussagen von Händlern im Urlaubsland."
Um das Bewusstsein für die biologische Vielfalt und ihre Bedeutung für den Menschen zu stärken, haben die Vereinten Nationen den 22. Mai zum Internationalen Tag der biologischen Vielfalt ausgerufen. Der Zoll informiert in diesem Rahmen über seine Arbeit zum Erhalt der geschützten Arten.
Die Arbeit des Zolls trägt maßgeblich zum Erhalt der vom Aussterben bedrohten Arten bei. Zum Schutz der Tiere und Pflanzen wirkt der Zoll bei der Überwachung der Einhaltung artenschutzrechtlicher Ein- und Ausfuhrregelungen im Warenverkehr mit Drittstaaten mit. Rund 6600 Tierarten und 34.300 Pflanzenarten unterliegen diesem besonderen Schutz.
Für die biologische Vielfalt: Zoll informiert über geschützte Tier- und Pflanzenarten
Artengeschützte Tiere und Pflanzen sowie daraus hergestellte Waren, die verbotswidrig ein- oder ausgeführt werden, werden von den Zollbehörden beschlagnahmt. Dabei ist es unerheblich, ob die Waren privat oder gewerblich im Reiseverkehr, im Postverkehr oder auf anderen Wegen transportiert werden. Im vergangenen Jahr wurden die Zöllnerinnen und Zöllner bundesweit knapp 1.300 Mal fündig und beschlagnahmten 4.473 Kilogramm sowie über 54.000 Stück Tiere und Pflanzen oder daraus hergestellte Waren.
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Zum Internationalen Tag der biologischen Vielfalt am 22. Mai ruft das Hauptzollamt Nürnberg daher dazu auf, unbedingt auf geschützte Tiere und Pflanzen zu verzichten. Nur wenn die Nachfrage ausbleibt und es somit keinen Markt mehr für diese Waren gibt, wird auch der zerstörende Handel mit seltenen Tieren und Pflanzen aufhören. "Bitte verlassen Sie sich nicht auf Aussagen eines Reiseleiters oder Strandverkäufers im Urlaubsland", so Martina Stumpf, Pressesprecherin des Hauptzollamts Nürnberg, nur das Bundesamt für Naturschutz oder der deutsche Zoll können gesichert Auskunft über Ein- und Ausfuhrverbote oder -möglichkeiten geben.
Weitere Informationen zum Artenschutz gibt es auf der Website www.artenschutz-online.de und auf unserer Website www.zoll.de unter anderem im Bereich "Reisen".