Hier ist Kiffen in Nürnberg erlaubt: Cannabis-Karte zeigt Verbotszonen
Autor: Daniel Krüger
Nürnberg, Mittwoch, 03. April 2024
Seit dem 1. April 2024 ist Cannabis zum Teil legalisiert. In Nürnberg darf jetzt auch in der Öffentlichkeit gekifft werden - allerdings gibt es viele Verbotszonen. Die "Bubatz-Karte" zeigt, wo weiterhin Ärger mit der Polizei droht.
Seit dem 1. April 2024 darf in ganz Deutschland - und damit auch in Nürnberg - legal Cannabis geraucht werden. Die weibliche Hanfpflanze gilt nicht mehr als Betäubungsmittel - stattdessen finden sich im neuen Cannabisgesetz (CanG) zahlreiche Regeln für den Anbau, Besitz und Konsum. Wer gegen diese verstößt, dem drohen allerdings teils drakonische Strafen.
Wer zum Beispiel Kindern und Jugendlichen Cannabis weitergibt, wird zu einer Mindestfreiheitsstrafe von drei Monaten verurteilt - im schlimmsten Fall drohen fünf Jahre Gefängnis. Kein Zellenaufenthalt, aber hohe Bußgelder bis zu 30.000 Euro kommen auf Konsumenten zu, die in sogenannten Verbotszonen kiffen. Und davon gibt es in Nürnberg viele, wie die "Bubatzkarte" zeigt.
Cannabis-Verbotszonen: Um diese Einrichtungen müssen Konsumenten Abstand halten
Generell ist der Konsum von Cannabis in der "unmittelbaren Gegenwart von Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben" verboten. Das soll Kinder und Jugendliche schützen, da sich deren Gehirn noch in der Entwicklung befindet. Denn für Minderjährige, die regelmäßig Cannabis zu sich nehmen, kann der Konsum langfristige Folgen für die Konzentrations- und Planungsfähigkeit sowie für die Impulskontrolle nach sich ziehen. Unter anderem, um diese Gruppe nicht zum Rauschmittel zu verleiten, hat die Bundesregierung bestimmte Konsumverbotszonen im Gesetz festgelegt:
Video:
- in Schulen und in deren Sichtweite
- auf Kinderspielplätzen und in deren Sichtweite
- in Kinder- und Jugendeinrichtungen und in deren Sichtweite
- in öffentlich zugänglichen Sportstätten und in deren Sichtweite
- in Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr
- innerhalb des befriedeten Besitztums von Anbauvereinigungen und in deren Sichtweite
- in militärischen Bereichen der Bundeswehr
Eine Sichtweite ist laut Gesetz bei einem "Abstand von mehr als 100 Metern von dem Eingangsbereich" der betroffenen Einrichtungen nicht mehr gegeben. In der Praxis bedeutet das: Wenn der Konsument vom Gelände der Einrichtung aus gesehen werden kann, muss er mindestens den vorgegebenen Abstand zum Eingang einhalten. Eine komplizierte Regel, die Joint-Liebhaber gerade im strengen Bayern leicht in die Bredouille bringen könnte. Denn wer weiß schon genau, wo sich die nächste Kita oder Schule befindet - und misst dann den Abstand mit einem Maßband?
Hier darf in Nürnberg gekifft werden - und hier nicht
Hier soll die "Bubatzkarte" eines süddeutschen Programmierers helfen. Sie "basiert auf den öffentlichen Daten von OpenStreetMap, und kann unvollständig sein", heißt es in einer Erklärung. Zum Teil zeigt die Karte auch deutlich mehr Verbotszonen an, als tatsächlich in der Realität bestehen. Denn hier wurde generell von einem 100-Meter-Bereich rund um Einrichtungseingänge ausgegangen - ohne etwaigen Sichtschutz durch Gebäude oder Bepflanzungen zu berücksichtigen. Und doch soll sie Anhaltspunkte bieten, in welchen Bereichen - unter anderem in Nürnberg - öffentlich gekifft werden darf:
Dabei zeigt sich: In weiten Teilen der Altstadt darf laut "Bubatzkarte" gekifft werden - aufgrund der Fußgängerzonen mehrheitlich allerdings erst ab 20 Uhr. Einem Joint an den beliebten Spots am Wasser rund um Museumsbrücke, Augustinerhof, Trödelmarkt und Fleischbrücke steht demnach aber kein Verbot im Weg. Auch in den Nürnberger Parks und Grünanlagen sieht es für Konsumenten gut aus. Große Teile des Marienbergparks, des Luitpoldhains und der Wöhrder Wiese sind keine Cannabis-Verbotszonen, besagt die Kifferkarte.