Gericht kippt Böllerverbot für Mittelfranken - zumindest teilweise
Autor: Redaktion, Agentur dpa, Rupert Mattgey
, Donnerstag, 31. Dezember 2020
Das Böllerverbot auf Privatgrundstücken, das die Kommunen am Dienstag für ganz Mittelfranken erlassen hatten, ist vom Tisch: Das Verwaltungsgericht in Ansbach hat das Verbot am Donnerstag gekippt. Doch das Urteil hat einen Haken.
- Das Verwaltungsgericht in Ansbach hat das Böllerverbot auf Privatgrund gekippt
- Komplettes Böllerverbot an Silvester und Neujahr in Mittelfranken erlassen
- Grund: Krankenhäuser wegen Corona-Pandemie bereits überlastet
- Verbot von Feuerwerk gilt auch für private Flächen, wie Gärten und Balkone
An Silvester und Neujahr 2020/2021 galt seit Dienstag (29.12.) ein Böllerverbot in ganz Mittelfranken auch auf Privatgrundstücken. Dieses hatten die Kommunen erlassen. Das Verbot bezog ausdrücklich auch private Flächen, wie den eigenen Garten oder Balkone, mit ein. Erlaubt sollten lediglich Kinderfeuerwerk wie Wunderkerzen oder Knallerbsen sein. Nach zahlreichen Klagen, vornehmlich von Privatpersonen, hat das Verwaltungsgericht in Ansbach das Verbot am Donnerstag in letzter Minute gekippt.
Update vom 31.12.2020, 16.44 Uhr: "Unabhängig von der rechtlichen Situation" - Landrat bittet Bürger um Böller-Verzicht
Nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Ansbach, das Böllerverbot der Kreisverwaltungsbehörden in Mittelfranken auf privaten Grundstücken zumindest teilweise aufzuheben, bittet Armin Kroder, Landrat des Landkreises Nürnberger Land, die Bevölkerung darum, wohlabgewogen auf das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen in der Silvesternacht zu verzichten:
"Unabhängig von der rechtlichen Situation bitte ich alle Bürgerinnen und Bürger, heute Nacht möglichst auf das Böllern zu verzichten. Zeigen wir uns solidarisch mit den Mitarbeitenden in den Krankenhäusern und Kliniken. Wir wollen sie nicht mit zusätzlichen Verletzungen belasten, die durch Feuerwerke entstehen können und grundsätzlich vermeidbar sind.“
"Nach Erkenntnissen des Landratsamts ist der Antrag auf Aufhebung der Allgemeinverfügung in Sachen Feuerwerksverbot aus dem Landkreis Nürnberger Land von der zuständigen Kammer des Verwaltungsgerichts in Ansbach aus prozessualen Gründen abgelehnt worden", teilt die Behörde am Donnerstagnachmittag mit. "Weitere Informationen liegen dem Landratsamt gegenwärtig nicht vor."
Update vom 31.12.2020, 11.20 Uhr: Gericht kippt Böllerverbot
Das Böllerverbot auf Privatgrund für ganz Mittelfranken, das die mittelfränkischen Landratsämter und kreisfreien Städte am Dienstag (29.12.2020) angeordnet hatten, ist wieder vom Tisch. Das Verwaltungsgericht in Ansbach hat das Verbot Donnerstagmittag gekippt. Beim Verwaltungsgericht waren zahlreiche Eilanträge gegen das Böllerverbot eingegangen. Es waren in erster Linie Privatleute, die gegen die Beschlüsse der Städte Erlangen und Ansbach sowie der Landkreise Erlangen-Höchstadt und Roth geklagt hatten.
Konkret heißt das, dass das Zünden von Böllern und Raketen auf Privatgrundstücken (Garten, Balkon, Terrasse) in der Silvesternacht nun doch erlaubt ist.