Die Pflichten der Stadt Nürnberg
Autor: Christoph Hägele
Nürnberg, Freitag, 01. Dezember 2017
In Nürnberg kümmern sich 50 Streetworker um Obdachlose.
Rund 1800 Menschen gelten in Nürnberg als wohnungslos. Sie besitzen kein Wohneigentum und auch keinen gültigen Mietvertrag. Dieser Umstand bedeutet allerdings nicht, dass sie unter freiem Himmel schlafen müssen. "Wir sind ordnungsrechtlich dazu verpflichtet, wohnungslose Personen angemessen unterzubringen", sagt Reinhard Hofmann vom Nürnberger Sozialamt.
Um dieser Verpflichtung gerecht zu werden, hat die Stadt unter anderem etwa 400 Wohnungen, zahlreiche Pensionen und auch Heime angemietet. Darüber hinaus stehen Obdachlosen 140 Notschlafstellen zur Verfügung, in denen sie bis zu fünf aufeinander folgende Nächte verbringen können. "Anschließend suchen wir nach einer dauerhaften Unterbringung."
Streetworker und Mediziner
Als obdachlos galten Menschen, die auf der Straße leben, ihre Nächte unter Brücken oder in Parkanlagen verbringen. Ihre Zahl schätzt Hofmann auf etwa 50. Streetworker und ein medizinischer Dienst kümmern sich auch um diese Menschen. Armutsmigranten aus Mittel- und Osteuropa wird auch in Nürnberg lediglich eine Nothilfe von wenigen Wochen zugebilligt. Weiterreichende Rechtsansprüche haben sie nicht. Wenn sie dauerhaft auf Nürnbergs Straßen zu stranden drohen, versucht sie das Sozialamt mithilfe der Kirchen von einer Rückkehr in ihr Heimatland zu überzeugen: "Die Stadt zahlt ihnen dann auch das Busticket", sagt Hofmann.