Nürnberg: Polizei stellt Audiodatei von Schockanruf online - wer erkennt die Frauenstimme?
Autor: Nadine Wüste
Nürnberg, Freitag, 06. Oktober 2023
Die Polizei hat am Donnerstag eine Audiodatei eines Schockanrufs online gestellt und sucht jetzt nach der Anruferin. Der Anruf erstreckt sich über nahezu zehn Minuten - wer erkennt die Frauenstimme und kann Angaben machen?
Das Polizeipräsidium Mittelfranken bittet in einem Betrugsversuch, der sich bereits am Mittwoch, 1. Februar 2023, ereignet hat, um Mithilfe aus der Bevölkerung. Es werden in diesem Fall dringend Zeugen gesucht, die Informationen zu einer Frauenstimme geben können.
Auf seinem Facebook-Kanal hat das Polizeipräsidium am Donnerstag (05. Oktober 2023) die Audiodatei des betrügerischen Schockanrufs geteilt, um den es sich handelt. Die Stimme des Anzeigenerstatters wurde verfremdet. Erbittet werden Hinweise zur Frauenstimme, die deutlich zu hören ist - wer erkennt sie?
Wer erkennt die folgende Frauenstimme? - Polizei bittet dringend um Hinweise
Hinweise nimmt der Kriminaldauerdienst Mittelfranken unter der Telefonnummer 0911 2112-3333 jederzeit entgegen. Auch jede andere Polizeidienststelle und der Polizeinotruf stehen Zeugen jederzeit zur Verfügung. In der Aufzeichnung versucht die gesuchte Anruferin, dem vermeintlichen Opfer Informationen zu entlocken, wie er denn heiße, wo er wohne und wann er geboren sei. Der Mann, dessen Stimme zum Schutz unkenntlich gemacht wurde, beantwortet die Fragen nur teilweise. Das Telefonat scheint aufgezeichnet worden zu sein und erstreckt sich über nahezu zehn Minuten.
Derzeit kommt es immer wieder zu sogenannten Schockanrufen oder Betrugsversuchen. Den Opfern wird am Telefon erzählt, dass ihr Kind oder das Enkelkind einen tödlichen Verkehrsunfall verursacht habe und deshalb ins Gefängnis müsse. Während des Telefonats kann es dazu kommen, dass man im Hintergrund einen angeblichen Angehörigen weinen oder schreien hört. Dadurch soll Druck bei den Angerufenen erzeugt werden, eine höhere Geldsumme zu überweisen, um die angedrohte Gefängnisstrafe abzuwenden. Das Geld solle einem Abholer ausgehändigt werden.
Die Polizei warnt: "Die echte Polizei wird niemals die Herausgabe von Geld oder Wertgegenständen verlangen! Auch Kautionszahlungen zur Abwendung einer Gefängnisstrafe werden nicht durch die Polizei erhoben."