Druckartikel: Nürnberg: Mutmaßlicher Ladendieb besprüht Mitarbeiter mit Pfefferspray und will Polizisten beißen

Nürnberg: Mutmaßlicher Ladendieb besprüht Mitarbeiter mit Pfefferspray und will Polizisten beißen


Autor: Redaktion

Nürnberg, Dienstag, 19. Sept. 2023

Ein mutmaßlicher Ladendieb hat am Montag in Nürnberg mehrere Mitarbeiter des Geschäfts mit Pfefferspray besprüht. Auch vor der Polizei macht der Mann nicht Halt.


Nachdem ein 50-jähriger Mann am Montagmittag (18. September 2023) beim mutmaßlichen Ladendiebstahl in der Nürnberger Innenstadt ertappt worden war, hat er mehrere Angestellte mit Pfefferspray besprüht. Die Polizei nahm den Mann fest, wie das Polizeipräsidium Mittelfranken mitteilt.

Ein Mitarbeiter eines mehrgeschossigen Kaufhauses in der Königstraße beobachtete gegen 12.50 Uhr einen Mann beim Ladendiebstahl. Anschließend entfernte sich dieser in Richtung Treppenhaus. Er verständigte daraufhin seine Kollegen und lief dem mutmaßlichen Dieb hinterher. Im Treppenhaus konnten die insgesamt vier Angestellten den 50-Jährigen stellen.

Ladendieb besprüht Mitarbeiter mit Pfefferspray in Nürnberg

Dieser holte ein Pfefferspray hervor und versprühte es. Dennoch gelang es den Mitarbeitern, den Tatverdächtigen bis zum Eintreffen alarmierter Streifen der Polizeiinspektion Nürnberg-Mitte festzuhalten.

Video:




Die Beamten legten dem Mann Handschellen an und nahmen ihn vorläufig fest. Auf dem Weg zur Dienststelle versuchte der 50-Jährige, eine Polizistin anzuspucken und zwei weitere Beamte zu beißen. Der Wert der entwendeten Waren beläuft sich auf mehrere Hundert Euro. Die vier Mitarbeiter zogen sich durch den Angriff mit dem Pfefferspray Reizungen der Atemwege zu, welche der Rettungsdienst vor Ort behandelte.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth wurde der Tatverdächtige dem Ermittlungsrichter am Amtsgericht Nürnberg zur Prüfung der Haftfrage vorgeführt. Das Fachkommissariat der Nürnberger Kriminalpolizei führt die weiteren Ermittlungen unter anderem wegen des Verdachts des räuberischen Diebstahls und des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte.