Nürnberg: Hund gestohlen und tot geprügelt - Detail bei Ermittlungen sorgt für Empörung
Autor: Strahinja Bućan, Redaktion
Nürnberg, Dienstag, 06. Februar 2024
In Nürnberg wurde am Samstag ein Hund geklaut. Das Tier wurde kurz darauf tot hinter einem Busch gefunden. Die Polizei hat einen Tatverdächtigen gefasst und ermittelt unter anderem wegen Sachbeschädigung - das sorgt bei einigen für Unverständnis und Empörung
Update 06.02.2024: Hund gestohlen und zu Tode gequält - Detail bei Ermittlungen sorgt für Unmut
Am vergangenen Wochenende ist ein Hund in Nürnberg einem brutalen Verbrechen zum Opfer gefallen. Das Tier wurde am Samstag (3. Februar 2024) vor einem Supermarkt von einem Fremden mitgenommen und zu Tode gequält. Die Polizei fand die zugerichtete Hundeleiche in einem Gebüsch. Schnell war in Fürth ein Verdächtiger gefasst - er entsprach der Täterbeschreibung und hatte frische Bisswunden an den Händen.
Ein Detail bei den Ermittlungen schlug den Facebook-Followern des Polizeipräsidiums Mittelfranken jedoch sauer auf. Gegen den 26-jährigen mutmaßlichen Täter wird nämlich auch wegen "Sachbeschädigung" ermittelt. "Da haben wir es wieder. Sachbeschädigung! Das muss sich endlich ändern und vor dem Gesetz als Lebewesen gesehen werden und nicht als Sache", empört sich eine Userin. "Sachbeschädigung, das ist Mord!", meint wiederum eine andere. Eine dritte Nutzerin zeigte sich wiederum schlicht "sprachlos" aufgrund des Tatbestands.
Video:
Tatsächlich fährt das Recht hier zweigleisig. "Tiere sind keine Sachen. Das ist im Bürgerlichen Gesetzbuch klar geregelt (§ 90 a BGB): Tiere sind Mitgeschöpfe, die Schmerzen und Leiden empfinden. Darum schützen sie besondere Gesetze wie das Tierschutzgesetz", erläutert unter anderem der Deutsche Tierschutzbund auf seiner Webseite. Laut § 1 Satz 2 TierSchG darf also niemand einem Tier vermeidbares Leid zufügen oder es gar willkürlich töten.
Doch gibt es auch eine andere Seite in der Rechtssprechung - und die hat damit zu tun, dass Tiere eben wie Sachen ver- und gekauft werden können. Zusätzlich zu einem Tatbestand laut dem Tierschutzgesetz kommt also auch das Strafgesetzbuch zum Tragen, wenn jemand einem Tier Böses antut. Tierquälerei "stellt auch eine Sachbeschädigung nach § 303 Strafgesetzbuch (StGB) dar. [...] Wer ein Tier unerlaubt mitnimmt, wird darum auch wegen Diebstahls und nicht wegen Entführung belangt", präzisiert der Tierschutzbund.
In diesem Jahr hat die Bundesregierung schließlich eine Reform des Tierschutzgesetzes vorgelegt, um Rufen nach mehr Tierwohl in Deutschland nachzukommen. Laut dem Tierschutzbund sind die Nachbesserungen jedoch "enttäuschend" und decken nur sehr wenige Bereiche zusätzlich ab. Zahlreiche Verbesserungen bei der Haltung von Haus- und Nutztieren bleiben ausgespart, unter anderem die Kastrationspflicht für frei laufende Katzen oder ein Ende der Anbindehaltung für Rinder.
Ursprungsmeldung: Hund gestohlen und zu Tode gequält - Tatverdächtiger (26) hatte frische Verletzungen an den Händen
Am Samstagnachmittag (3. Februar 2024) klaute ein Mann einen vor einem Supermarkt im Nürnberger Stadtteil Wöhrd angebundenen Hund. Danach misshandelte der Tatverdächtige den Vierbeiner derart, dass er verstarb. Beamte konnten den Mann zeitnah festnehmen, wie das Polizeipräsidium Mittelfranken berichtet.
Gegen 16.00 Uhr band der Besitzer des Hundes sein Haustier vor einem Supermarkt am Stresemannplatz an dem dortigen Fahrradständer an, um einkaufen zu gehen. Als er wenige Minuten später wieder aus dem Laden kam, war der Hund nicht mehr da, woraufhin er die Polizei verständigte.