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Kontrolle auf A3: Zahlreiche Verstöße bei Tiertransporten


Autor: Redaktion

Nürnberger Land, Dienstag, 22. April 2025

Das Veterinäramt Nürnberger Land und die Verkehrspolizei Feucht haben kürzlich Tiertransporte auf der A3 überprüft. Diese Kontrollen zielten darauf ab, die Einhaltung von Tierschutz- und Verkehrsregeln sicherzustellen.
Sieben von 13 kontrollierte Transporter wiesen Mängel auf.


Täglich sind etliche Tiere wie Rinder, Schweine oder Pferde auf den Straßen Deutschlands unterwegs. Um die Sicherheit dieser Transporte und die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften zu gewährleisten, sind regelmäßige Kontrollen unerlässlich. Deshalb hat das Veterinäramt Nürnberger Land zusammen mit der Verkehrspolizei Feucht eine gezielte Überprüfung auf der A3 durchgeführt, wie das Landratsamt Nürnberger Land jetzt mitteilte.

Insgesamt sechs Stunden lang kontrollierten die Einsatzkräfte auf der A3 am Parkplatz Ludergraben Tiertransporte. Dabei wurde deutlich, wie wichtig solche Kontrollen sind: Insgesamt 13 Transportfahrzeuge wurden kontrolliert, darunter Lkws mit Rindern, Schweinen, Pferden und Schafen. Bei sieben Kontrollen wurden dabei Verstöße gegen die Tierschutztransport- oder Equidenpass-Verordnung festgestellt.

Tiertransporte im Fokus: Großkontrolle an der A3

Die EU-Verordnung zum Schutz von Tieren beim Transport sowie die nationale Tierschutztransportverordnung legen fest, unter welchen Bedingungen Tiere transportiert werden dürfen. In diesen Vorschriften ist unter anderem festgeschrieben, dass Transportmittel für die jeweilige Tierart geeignet sein müssen und dass der Fahrer über die entsprechende Befähigung verfügen muss. Die Tiere müssen beim Transport ausreichend Platz haben, sowie vor schädlichen Witterungseinflüssen wie Hitze oder Kälte geschützt sein.

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Außerdem muss der Boden eingestreut sein und die Tiere ihren Bedürfnissen entsprechend unterwegs versorgt werden. Die Transporte müssen dabei so organisiert sein, dass sie für die Tiere möglichst stressfrei ablaufen. So lautet ein Grundsatz aus der Verordnung, dass "niemand eine Tierbeförderung durchführen oder veranlassen darf, wenn den Tieren dabei Verletzungen oder unnötig Leid zugefügt werden könnte". Verstöße gegen diese Vorschriften ziehen nicht nur Strafen für die Verantwortlichen nach sich ziehen, sondern bedeuten oft auch erhebliches Leid für die Tiere. 

Die Equidenpass-Verordnung bezieht sich speziell auf den Transport von Pferden und anderen Equiden, erläuterte das Landratsamt Nürnberger Land. Jedes Tier muss hierbei über einen gültigen Equidenpass verfügen, der unter anderem die Identität des Tieres und die Eigentumsverhältnisse dokumentiert. Ohne diesen Pass dürfen Pferde nicht transportiert werden.

Veterinäramt und Polizei bauen auf enge Zusammenarbeit

Über die Verstöße gegen diese Verordnungen hinaus wurden auch sich sicherheitsrelevante Mängel festgestellt. Ein Transporter war mit abgefahrenen Reifen unterwegs, ein anderer fiel durch seine wiederholten Geschwindigkeitsüberschreitungen auf.

Die Abteilungsleiterin des Veterinäramts, Dr. Christiane Klapdohr betonte: "Im Nürnberger Land besteht schon seit langem eine enge und sehr gute Zusammenarbeit mit der Verkehrspolizei. Diese gemeinsame Kontrollaktion am Ludergraben unterstreicht, wie bedeutend die enge Synergie zwischen Polizei und Veterinäramt ist. Nur durch das Zusammenspiel von Fachwissen aus beiden Bereichen lassen sich Verstöße effektiv aufdecken und ahnden. Die Aktion zeigt, dass durch gezielte Maßnahmen sowohl die Verkehrssicherheit als auch der Tierschutz verbessert werden können – eine Kooperation mit Zukunft." 

Deshalb sind auch in Zukunft gemeinsame Kontrollen geplant, denn klar ist: Jeder Verstoß gefährdet nicht nur die Sicherheit auf den Straßen, sondern auch das Leben und Wohlbefinden der transportierten Tiere, erklärte das Landratsamt Nürnberger Land.