Neustadt an der Aisch: Fahrzeug überschlägt sich - Beifahrerin stirbt noch an der Unfallstelle
Autor: Redaktion
Neustadt an der Aisch, Donnerstag, 15. August 2019
Bei einem schweren Unfall ist am Donnerstag eine Frau ums Leben gekommen. Aus noch ungeklärter Ursache geriet das Auto in den Gegenverkehr und überschlug sich.
Unfall in Mittelfranken - Beifahrerin wird tödlich verletzt: Am Nachmittag des 15. August 2019 ereignete sich bei Diespeck (Lkrs. Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim) auf der NEA 15 ein schwerer Verkehrsunfall. In ihrer Pressemitteilung schreibt das Präsidium aus Mittelfranken, dass die Beifahrerin noch an der Unfallstelle ihren schweren Verletzungen erlag.
Auto kommt in Gegenverkehr und überschlägt sich
Gegen 16.15 Uhr befuhr die 54-jährige Fahrerin eines VW Golf die Kreisstraße NEA 15 von Neustadt an der Aisch nach Baudenbach. Aus bislang ungeklärter Ursache kam das Auto auf die Gegenspur, woraufhin die Frau die die Kontrolle über den Pkw verlor. Dieser überschlug sich anschließend.
Sie und eine 84-jährige Beifahrerin wurden hierbei im Fahrzeug eingeklemmt. Durch die vor Ort eingesetzten Feuerwehren Baudenbach und Neustadt an der Aisch konnten die beiden Frauen aus dem Fahrzeug befreit werden. Ersten Erkenntnissen nach, war kein anderes Fahrzeug an dem Unfallgeschehen beteiligt. Die 84-jährige Beifahrerin erlag noch an der Unfallstelle ihren schweren Verletzungen. Die Fahrerin wurde leichtverletzt.
Es war leider nicht der einzige tödliche Unfall an diesem Tag in Franken: Auf der A9 kam ein kleines Mädchen bei einem Unfall ums Leben. Ihr Vater und Bruder wurden schwerveletzt ins Krankenhaus geflogen.
Straße musste komplett gesperrt werden
Die Polizeiinspektion Neustadt an der Aisch war mit der Unfallaufnahme betraut. Zur genauen Aufklärung der Unfallursache, wurde auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth ein Gutachter hinzugezogen. Auch ein Notfallseelsorger war im Einsatz.
Bis kurz nach 20 Uhr war die NEA 15 im Bereich der Unfallstelle gesperrt. Der Verkehr wurde umgeleitet, es kam zu geringfügigen Verkehrsbehinderungen.