Schollbrunn: Gesundheitsamt erlässt Abkochgebot für Trinkwasser - das gilt ab heute
Autor: Redaktion
Schollbrunn, Dienstag, 16. August 2022
In Schollbrunn gilt ab heute ein Abkochgebot. Das muss jetzt beachtet werden.
Im Ortsgebiet der Gemeinde Schollbrunn im Landkreis Main-Spessart wurden intestinale Enterokokken nachgewiesen. Eine Ansteckung mit diesen Bakterien kann verschiedene Infektionen auslösen, wie beispielsweise Harnwegsinfektionen.
Das Gesundheitsamt Main-Spessart ordnet deshalb mit sofortiger Wirkung ein Abkochgebot an. Das geht aus einer Mitteilung vom Dienstag (16. August 2022) hervor.
Gesundheitsamt erlässt Abkochgebot: Was jetzt beachtet werden muss
Um eine gesundheitliche Gefährdung auszuschließen, sollten die Anweisungen des Gesundheitsamtes unbedingt befolgt werden:
- Leitungswasser nur abgekocht trinken.
- Wasser einmalig sprudelnd aufkochen lassen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen lassen. Die Verwendung eines Wasserkochers wird empfohlen.
- Für die Zubereitung von Nahrung, von Eiswürfeln, zum Waschen von Obst, Salat oder Gemüse, zum Zähneputzen, zum Reinigen offener Wunden und als Trinkwasser für empfindliche Haustiere ausschließlich abgekochtes Leitungswasser verwenden.
- Leitungswasser für die Nutzung des Geschirrspülers, der Waschmaschine, zum Duschen oder der Toilettenspülung ist ohne Einschränkungen nutzbar.
- Wichtig: Für die Zubereitung von Säuglingsnahrung sollte Mineralwasser verwendet werden.
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Das Trinkwasser wird mit Chlor desinfiziert und sollte daher nicht für Fische verwendet werden, da für diese Chlor auch in geringen Konzentrationen schädlich ist. Daran sollten neben Besitzer*innen von Aquarien, auch die von Fischteichen denken.
Das Landratsamt Main-Spessart bittet die Bevölkerung, die Informationen auch ihre Mitbewohner*innen und/oder Nachbar*innen weiterzugeben. Sobald das Abkochen des Trinkwassers nicht mehr notwendig ist, wird das Gesundheitsamt über die Medien, die Homepage des Landkreises und die örtliche Gemeindeverwaltung entsprechend informieren.