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Zwei Staffelsteiner hatten Stress im Schrebergarten


Autor: Markus Häggberg

Lichtenfels, Dienstag, 09. Mai 2017

Der Streit in einer Bad Staffelsteiner Schrebergartenkolonie endete am Dienstag vor dem Lichtenfelser Amtsgericht.
In einer Schrebergartenkolonie geht es nicht immer harmonisch zu. Symbolfoto: Peter Kneffel dpa


Waren die Schläge, die ein 51-Jähriger ausgeteilt haben soll, wirklich so massiv? Und bestand überhaupt die Möglichkeit, den Fall aufzuklären?


Schlag mit der Eisenstange?


Richter Stefan Hoffmann und die Vertreterin der Staatsanwaltschaft, Lea Abebe, bemühten sich. Am Ende blieb die Frage, ob ein tieferes Einsteigen in den angeklagten Vorfall überhaupt von öffentlichem Interesse ist.

Am Abend des 30. September 2016 kann in einer Gartenkolonie in Bad Staffelstein von Beschaulichkeit keine Rede sein. "Nazi, Stasi-Offizier, Drecksau", soll über einen Gartenzaun hinweg gerufen worden sein - in Richtung eines 55-Jährigen. Dem, so die Anklage, sei vom Rufenden auch noch ein Schlag mit einer gummierten Eisenstange verpasst worden.


Zerrüttete Nachbarschaft


Der Frage des Richters, was ihn zu solchem Tun bewogen habe, beantwortete der 51-Jährige forsch und mit fester Stimme. Der Vorfall habe sich so nie ereignet. Dabei zeichnete der Beschuldigte aber auch das Bild einer zerrütteten Gartennachbarschaft.

"Er ist im Garten rauf und runter gelaufen und hat geflucht", so der Mann über den 55-Jährigen. Dieser soll sich über das viele Herbstlaub beschwert haben. "Wenn es dir nicht passt, geh' zur Stadt und lass' das machen", habe er seinem Nachbarn geraten, der darauf über das Gartentor gesprungen sei und ihn so in Abwehrhaltung gebracht habe. Er habe den 55-Jährigen nicht Stasi-Offizier genant, sondern nur gesagt  "Lass deine Stasi-Methoden!"


Massive Drohungen


Als der Nachbar nun in seinem Garten stand, sei aber noch etwas geschehen, was der Beschuldigte unter Kopfschütteln schilderte: "Er schmeißt mich einfach um und will Schmerzensgeld. Ich habe definitiv mit keiner Eisenstange auf ihn eingeschlagen."

An jenem Septembertag sei es erstmalig zu einer Handgreiflichkeit gekommen, vorher habe es laut Angeklagtem nur vier massive Drohungen des als Nebenkläger auftretenden 55-Jährigen gegeben.


Briefe an der Gartentür


Doch nicht nur er selbst sei im Unfrieden mit dem vermeintlichen Opfer, auch andere Nachbarn hätten diesem "Drohbriefe geschrieben und an die Gartentür gehängt".

Mitunter pflegten auch die beiden Anwälte der Parteien einen etwas ruppigen Ton. Im Grunde stand jedoch Aussage gegen Aussage. Schließlich stellte Richter Stefan Hoffmann das Verfahren ein.