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Zwei Jahre nach dem Großbrand bei Metob in Michelau


Autor: Ramona Popp

Michelau, Freitag, 21. März 2014

Zwei Jahre nach dem Großbrand bei dem Michelauer Beschichtungsbetrieb Metob hat die Kostenerstattung an den Landkreis Lichtenfels jetzt Vertragsreife. Am Ersatz für die zerstörte Halle wird noch gebaut. Der Brandschutz ist Teil des Genehmigungsverfahrens.
Beim Beschichtungsbetrieb Metob in Michelau wird an dem Ersatzbau für die vom Feuer 2012 zerstörte Halle noch gebaut. Foto: Ramona Popp


Es geht um eine sechsstellige Summe, die der Landkreis von der Michelauer Firma Metob fordert. Wie hoch sie genau ist, da hüllen sich die Juristen am Landratsamt gegenüber der Presse in Schweigen. Man hoffe, bald zu einem Abschluss zu kommen, räumt die zuständige Abteilungsleiterin Kristin Greifzu auf Nachfrage unserer Zeitung ein.

Bis um den zweiten Jahrestag des Großbrandes bei dem Beschichtungsunternehmen hat es gedauert, bis die Verhandlungen Vertragsreife hatten. Nun bestätigen sowohl die Behörde als auch Geschäftsführer Matthias Krämer von der Firma Metob, dass man sich auf eine Summe geeinigt hat. Am 24. März soll der Kreisausschuss die Vereinbarung zur Zustimmung vorgelegt bekommen.

Beschluss im Kreisausschuss

Am 14. März 2012 waren die Rettungsorganisationen des Landkreises bei ihrem bis dato größten Einsatz gefordert.

Rund 350 Feuerwehrleute, auch aus Nachbarlandkreisen, arbeiteten zusammen, als es galt, noch Schlimmeres zu verhindern. 21 von ihnen erlitten Verletzungen. Wie sich herausstellen sollte, hatte ein technischer Defekt im Bereich eines Ofens das Feuer ausgelöst und einen Millionenschaden verursacht.

Weil sich durch Säuren und Laugen sowie hochgiftige Chromverbindungen eine Gefahr für das Michelauer Trinkwasser bildete, rief Landrat Christian Meißner (CSU) den ersten Katastrophenfall im Landkreis nach 34 Jahren aus. Das Löschwasser mit darin gelösten aggressiven Chemikalien zog Schutzanzüge und Geräte der Feuerwehren in Mitleidenschaft, musste aufgefangen, zwischengelagert und speziell entsorgt werden. Dies machte einen großen Posten der Aufwendungen des Landkreises aus. In die Rechnung fallen neben den Ersatzbeschaffungen von Feuerwehrausrüstung, die dem Vernehmen nach aber nicht einmal die Hälfte der Gesamtsumme ausmachen, auch Lohnfortzahlung und der Einsatz an Fremdkräften wie der Spezialisten des Informations- und Hilfeleistungssystems der Chemischen Industrie.

Keine vergleichbaren Fälle in der Region

Vergleichswerte zu Schadensersatzregelungen gibt es in der Region nicht, weil es - glücklicherweise - bislang auch keinen vergleichbaren Fall hier gab. Das Landratsamt stellt klar, dass sich das Zusammentragen von Rechnungen über etwa ein halbes Jahr hingezogen habe, bevor man der Firma die Kostenübersicht habe vorlegen können. Die Schadenersatzansprüche wurden dann von der Versicherung des Unternehmens geprüft. Gängig ist die Vorgehensweise, dass nicht der Wiederbeschaffungswert, sondern nur der Zeitwert eines beschädigten Gegenstandes gezahlt wird. Offenbar wurde intensiv verhandelt. Bereits im März vergangenen Jahres war das Ende einer Anhörungsfrist angesetzt.

In Michelau stand die ganze Zeit noch ein Container mit kontaminierten Schutzanzügen. Sie bleiben da, bis das Kapitel Schadensersatz endgültig erledigt ist, hieß es. Als Beweisstücke quasi.

Veränderte Alarmierung

Aus den Erfahrungen, die man bei jenem Einsatz gemacht hat, seien einige Lehren gezogen worden, berichtet der Sachgebietsleiter Öffentliche Sicherheit und Ordnung am Landratsamt, Klaus Langer. Eine ganz wesentliche Verbesserung sei die Umstellung auf eine objektbezogene Alarmierung. Im Laufe des Jahres werde der Landkreis den bereits bestellten Gerätewagen Atemschutz/Strahlenschutz erhalten. Der Bedarf für ein solches Fahrzeug, in dem leer geatmete Atemschutzgeräte schnell gewechselt werden können, habe sich auch bei dem Einsatz bei Metob gezeigt. Man habe dabei auch festgestellt, dass man eine Gruppe einteilen sollte, die den Einsatzleiter logistisch unterstützt. Von der Möglichkeit einer der Sicherheit dienenden "Brandschau" mit Vertretern der Kommunen und der örtlichen Feuerwehr sowie dem Bezirkskaminkehrermeister wolle man künftig bei großen Firmen häufiger Gebrauch machen.

Der vorbeugende Brandschutz ist ein Teil des Baugenehmigungsverfahrens und spielt daher eine Rolle beim Wiederaufbau der zerstörten Halle. Der zuständige Sachbearbeiter am Landratsamt, Berthold Girschke, hat hierzu bereits einen ganzen Stapel von Akten vorliegen. Es seien Veränderungen im Betriebsablauf vorgesehen, sagt er, von denen man sich Verbesserungen für den Brandschutz verspricht. Die Firma kündigte eine Trennung von Lager, thermischer Entlackung und Abwasserreinigungsanlage an. Auch ein neues Brandschutzkonzept wurde erstellt. Während der Bauphase, die noch nicht abgeschlossen ist, seien dafür ein Sachverständiger und der Bauherr zuständig, erklärt Berthold Girschke. Sobald die Fertigstellung gemeldet wird, müssten entsprechende Bescheinigungen vorgelegt werden, und es werde eine Baukontrolle durch das Landratsamt stattfinden. "Es sind viele Augen, die da hinschauen", sagt der Sachbearbeiter. Eine Begehung vor Ort mit Vertretern der Feuerwehr und demjenigen, der das Brandschutzkonzept erstellt, sowie einem Prüfer habe bereits stattgefunden.

Gewerbeaufsicht zuständig

Die Firma Metob ist ein Betrieb, der mit Gefahrenstoffen umgeht. Zu den Unternehmen, die unter die Störfallverordnung fallen, das heißt, für die spezielle Vorschriften zum Schutz von Mensch und Umwelt gelten, gehört sie aber nicht. Nur drei Firmen im Landkreis Lichtenfels fallen darunter: Rießner-Gase, Veenendaal und die Amo-Asphaltmischwerke der Debus-Gruppe.

Während des normalen Betriebes ist, wie aus dem Landratsamt ebenfalls zu erfahren war, für Kontrollen die Gewerbeaufsicht der Regierung von Oberfranken zuständig.