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Zu oft aufs Klo: Burgkunstadterin von ihrer Schwester mit Schuhlöffel verdroschen


Autor: Markus Häggberg

Lichtenfels, Mittwoch, 04. Juni 2014

Tragikomische Züge trug am Mittwoch im Amtsgericht eine Verhandlung wegen gefährlicher Körperverletzung. Eine 52-jährige Produktionshelferin aus Burgkunstadt hatte ihre leibliche Schwester mehrfach mit einem Schuhlöffel so heftiggeschlagen, dass diese mehrere Prellungen an Gesäß und Rücken erlitt.
Das Amtsgericht Lichtenfels musste sich mit einem kuriosen Fall befassen. Foto: FT-Archiv


Tragikomische Züge trug am gestrigen Mittwoch im Amtsgericht eine Verhandlung wegen gefährlicher Körperverletzung. Eine 52-jährige Produktionshelferin aus Burgkunstadt hatte ihre leibliche Schwester mehrfach mit einem Schuhlöffel so heftiggeschlagen, dass diese mehrere Prellungen an Gesäß und Rücken erlitt.
Die Vorfälle aus dem Juni und Dezember 2013 ereigneten sich, als die 52-Jährige ihre Schwester pflegend versorgte. Wegen einer Krankheit lag das Opfer darnieder und soll laut der Angeklagten diese über Wochen hinweg beleidigt haben. Das sei "ihre Form, Schmerz auszuhalten", habe die Angeschuldigte von einem Arzt zu hören bekommen. Die Beleidigungen hielt die Burgkunstadterin nicht aus, sie schlug zu.
War dieser Grund noch teilweise nachvollziehbar, machte sie im Verlauf der Verhandlung Angaben, die von einer bizarren Szene kündeten.

Weil die Schwester zu oft - einmal pro Stunde - auf Toilette gegangen sein soll, habe das den Unmut der Produktionshelferin und ihres Mannes auf sie gezogen. "Ich habe 400 Euro Wasser nachgezahlt", so die Frau. Als sie ihre Schwester auf den Umstand angesprochen habe, dass sie doch weniger trinke, als sie von sich geben könne, soll diese gesagt haben: "Und jetzt gehe ich erst recht auf Toilette."
Zu einer endgültigen Aufklärung des Falles kam es nicht. Das lag daran, dass die Angeschuldigte einen Umstand aussprach, der sich in ihrem ersten Vernehmungsprotokoll bei der Polizei nicht findet. Dies hörte ihr Mann, der gleichfalls im Saal 14 saß und den Prozess verfolgte. Als die Frau ihn als Zeugen dafür benannte, dass sie sich beim ersten tätlichen Vorfall vor ihrer Schwester habe schützen müssen, war die Aussage des Ehemannes hinfällig geworden, da er nun instruiert war. Zwar habe das wohl keine Auswirkung auf das Urteil, jedoch auf die Höhe der Strafzumessung, so Richter Lehmann. Er empfahl, weitere Zeugen zu laden, unter anderem das Opfer selbst. Im Herbst wird wohl das Verfahren erneut anberaumt werden.