Zu oft aufs Klo: Burgkunstadterin von ihrer Schwester mit Schuhlöffel verdroschen
Autor: Markus Häggberg
Lichtenfels, Mittwoch, 04. Juni 2014
Tragikomische Züge trug am Mittwoch im Amtsgericht eine Verhandlung wegen gefährlicher Körperverletzung. Eine 52-jährige Produktionshelferin aus Burgkunstadt hatte ihre leibliche Schwester mehrfach mit einem Schuhlöffel so heftiggeschlagen, dass diese mehrere Prellungen an Gesäß und Rücken erlitt.
Tragikomische Züge trug am gestrigen Mittwoch im Amtsgericht eine Verhandlung wegen gefährlicher Körperverletzung. Eine 52-jährige Produktionshelferin aus Burgkunstadt hatte ihre leibliche Schwester mehrfach mit einem Schuhlöffel so heftiggeschlagen, dass diese mehrere Prellungen an Gesäß und Rücken erlitt.
Die Vorfälle aus dem Juni und Dezember 2013 ereigneten sich, als die 52-Jährige ihre Schwester pflegend versorgte. Wegen einer Krankheit lag das Opfer darnieder und soll laut der Angeklagten diese über Wochen hinweg beleidigt haben. Das sei "ihre Form, Schmerz auszuhalten", habe die Angeschuldigte von einem Arzt zu hören bekommen. Die Beleidigungen hielt die Burgkunstadterin nicht aus, sie schlug zu.
War dieser Grund noch teilweise nachvollziehbar, machte sie im Verlauf der Verhandlung Angaben, die von einer bizarren Szene kündeten.
Zu einer endgültigen Aufklärung des Falles kam es nicht. Das lag daran, dass die Angeschuldigte einen Umstand aussprach, der sich in ihrem ersten Vernehmungsprotokoll bei der Polizei nicht findet. Dies hörte ihr Mann, der gleichfalls im Saal 14 saß und den Prozess verfolgte. Als die Frau ihn als Zeugen dafür benannte, dass sie sich beim ersten tätlichen Vorfall vor ihrer Schwester habe schützen müssen, war die Aussage des Ehemannes hinfällig geworden, da er nun instruiert war. Zwar habe das wohl keine Auswirkung auf das Urteil, jedoch auf die Höhe der Strafzumessung, so Richter Lehmann. Er empfahl, weitere Zeugen zu laden, unter anderem das Opfer selbst. Im Herbst wird wohl das Verfahren erneut anberaumt werden.