Warten auf die neuen Buslinien
Autor: Ramona Popp
Lichtenfels, Montag, 08. Mai 2017
Vor 2019 sind die Verbesserungen im ÖPNV im Landkreis Lichtenfels nicht umsetzbar. Das hat rechtliche Gründe.
Schon 2015 wurden Erhebungen für den neuen Nahverkehrsplan gemacht, im Herbst vergangenen Jahres hat ihn der Kreistag einstimmig beschlossen. Die Bürger durften sich einbringen, und viele freuen sich auf die neuen, verbesserten Angebote. Das weiß Landrat Christian Meißner (CSU), denn der ÖPNV ist ein Thema, auf das er öfters angesprochen wird. Deshalb war es ihm ein Anliegen, zu erklären, warum sich die Bevölkerung noch in Geduld üben muss. Betriebsstart für die ersten Linienbündel wird nicht vor September 2019 sein. "Das liegt an den Vergabehürden", erklärte Meißner in der jüngsten Sitzung des Kreisausschusses.
Die Verfahren nach EU-Recht sind so kompliziert, dass sich der Landkreis von einem Anwalt mit Arbeitsschwerpunkt Vergaberecht und ÖPNV beraten lässt. Gerrit Landsberg, der seine Kanzlei in Bremen hat, war am Montag persönlich nach Lichtenfels gekommen. Er wies auf die Wartefrist von einem Jahr vor der Vergabebekanntmachung und weitere rechtliche Vorgaben hin, die eingehalten werden müssen.
Markus Simon, der zuständige Arbeitsbereichsleiter am Landratsamt, versicherte den Kreisräten, dass sie in die weiteren Abstimmungen eingebunden werden.
Anbindung kleiner Orte möglich
Wesentliche Punkte des neuen Nahverkehrsplanes sind die öffentliche Nutzbarkeit der Schülerlinien und Anbindung weiterer Orte. Auch Dörfer unter 150 Einwohner haben eine Chance: Hier können die jeweiligen Kommunen entscheiden, ob sie bereit sind, sich finanziell hälftig zu beteiligen, wie der Landrat ausführte.