Aufwand Selbst wenn es schnell mit Buntstift auf einen Bierdeckel geschrieben wird: Ein eigenhändiges Testament ist auch mit wenig Aufwand gültig.
Kosten
Die Erstellung ist kostenlos. Allerdings kann es später teuer werden, insbesondere wenn Grundbesitz, Bankguthaben oder Wertpapiere in nicht ganz unerheblichem Umfang vorhanden sind: Ohne notarielles Testament kann der Nachweis des Erbrechts gegenüber dem Grundbuchamt und oft beispielsweise auch gegenüber Banken nur durch Erbscheine erbracht werden - und die kosten Fackelmann zufolge etwa doppelt soviel wie die Gebühren für notarielles Testament oder Erbvertrag gewesen wären.
Sicherheit
Höheres Verlustrisiko: Es ist nicht garantiert, dass das eigenhändige Testament nach dem Tod gefunden wird; auch besteht das Risiko, dass der Finder des Testaments es nicht abliefert. Hinterlegen Sie das Testament (gegen eine Gebühr von etwa 75 Euro) beim Amtsgericht.
Inhalt
Werden die persönlichen Vorstellungen nicht auch rechtlich eindeutig nachvollziehbar formuliert, kann das zu unterschiedlicher Auslegung, Missverständnissen und Streit führen. "Viele trauen sich zu, so etwas zu schreiben. Was dabei nicht bedacht wird: Wenn"s drauf ankommt, kann man den Erblasser nicht mehr fragen: Wie hast du das gemeint?", beschreibt Fackelmann die häufigste Ursache von Konflikten. Typisches Problem sei beispielsweise, dass die Menschen in Einzelgegenständen denken: Der Sohn bekommt das Haus, die Tochter das Geld. "Man macht das Testament mit 65. Mit 75 zieht man ins Betreute Wohnen und verkauft das Haus. Dann bekäme eventuell der Sohn gar nichts, wenn dieser Fall nicht geregelt ist und nicht daran gedacht wird, das Testament zu ändern."
Widerruf
Dokument vernichten, neues Testament erstellen und das sicherheitshalber beginnen mit "Ich widerrufe mein Testament vom xx und errichte hiermit ein neues Testament." So räumen Sie nach Ihrem Tod jeden Zweifel aus. Wer ein handschriftliches Testament beim Amtsgericht hinterlegt, kann es jederzeit aus der Verwahrung entnehmen. Das handschriftliche Testament bleibt dabei wirksam, wenn es nicht vernichtet oder durch ein neues ersetzt wird.
2) Das notarielle Testament
Beschreibung
Ein Notar setzt den letzten Willen auf und beurkundet das Testament.
Aufwand Kurzzeitig aufwändig: In einem Beratungstermin besprechen Sie den Inhalt des Testaments mit dem Notar; in einem weiteren Termin wird das Testament beurkundet.
Kosten
Es fallen sofort Gebühren an. Diese sind abhängig vom Wert des Vermögens. Fackelmann erklärt, dass beispielsweise bei 200 000 Euro Vermögen ein Einzeltestament beim Notar etwa 520 Euro brutto kostet. Außerdem fallen bei jeder Änderung des Testaments geringere Gebühren an. Die Erben sparen sich dafür später den Erbschein: Das notarielle Testament ersetzt dieses vom Amtsgericht ausgestellte Dokument. Insgesamt ist das notarielle also praktisch immer günstiger als das eigenhändige Testament.
Sicherheit
Durch die Registrierung im Zentralen Testamentsregister der Bundesnotarkammer und die Hinterlegung beim Amtsgericht ist sichergestellt, dass die Urkunde im Todesfall gefunden und das Testament eröffnet wird. Ein notarielles Dokument hat bei Streitfällen besondere Beweiskraft. Dass der Ersteller des Testaments bei klarem Verstand war, steht grundsätzlich außer Frage, denn der Notar hat sich davon überzeugt und die "Testierfähigkeit" auch im Testament vermerkt.
Inhalt
In einem Vorgespräch berät der Notar und findet heraus, was der Wille der Menschen ist: "Die Leute äußern ihre Wünsche, wir helfen ihnen dabei, ihre Interessen und Vorstellungen zu strukturieren. Wir übersetzen das dann in rechtssichere Formulierungen", sagt Fackelmann. So dass auch wenn sich im Leben oder der Vermögenssituation etwas verändert, eindeutig klar ist, worum es dem Erblasser geht.
Widerruf
Ein notarielles Testament kann durch ein neues notarielles Testament, einen Erbvertrag oder ein handschriftliches Testament widerrufen werden. Auch wenn es aus der Verwahrung des Amtsgerichts entnommen wird, ist es unwirksam. Wird kein neues Testament verfasst, gilt die gesetzliche Erbfolge.
3) Sonderfall gemeinschaftliches Testament
Beschreibung
Eheleute oder eingetragene Lebenspartner können gemeinsam ein Testament verfassen. Bei der eigenhändigen Variante schreibt einer den Text mit der Hand, beide unterschreiben mit Ort und Datum. Oder das gemeinschaftliche Testament wird durch einen Notar verfasst. Bekannte Variante ist das "Berliner Testament".
Aufwand
Je nach Form kurzzeitig aufwändig: Absprachen mit dem Partner, Notartermine.
Kosten
Gebühren fallen bei Erstellung oder im Erbfall an, je nachdem, ob ein eigenhändiges oder notarielles Testament erstellt wird.
Sicherheit
Je nachdem, ob eigenhändige oder notarielle Variante.
Inhalt
Eheleute setzen sich in einem so genannten "Berliner Testament" häufig gegenseitig als Alleinerben ein, damit der Partner z.B. nicht von den Kindern gezwungen werden kann, das Wohnhaus zu verkaufen, um sie auszubezahlen. Das Pflichtteilsrecht der Kinder kann mit dem Berliner Testament aber nicht ausgeschlossen werden. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Es kann aber mit allen, die einen Pflichtteilsanspruch haben, ein (zwingend notarieller) Pflichtteilsverzichtsvertrag abgeschlossen werden. "Das ist vor allem bei größeren Vermögen oder schwer veräußerbaren Nachlassgegenständen sinnvoll, z.B. Unternehmen, um zu vermeiden, dass diese verkauft werden müssen, um Geld zur Zahlung von Pflichtteilsansprüchen verfügbar zu haben." Ein weiteres Problem kann sein, dass der überlebende Ehegatte nach dem Tod des Partners an das Testament gebunden ist und es grundsätzlich nicht mehr ändern kann. Kompliziert wird es z.B. wenn er noch einmal heiratet oder sich derjenige, der ursprünglich als Schlusserbe vorgesehen war, nicht wie erhofft verhält und nun enterbt werden soll. Sollen spätere Änderungen möglich sein, muss dies ganz konkret festgelegt werden.
Widerruf
Wie beim Einzeltestament (eigenhändig oder notariell) - unproblematisch, so lange die Partner gemeinsam handeln.
4) Der notarielle Erbvertrag
Beschreibung
Es ähnelt dem gemeinschaftlichen Testament beim Notar, kann jedoch auch von Menschen, die nicht verheiratet oder verpartnert sind, geschlossen werden: z.B. Eltern und Kinder, unverheiratete Paare.
Aufwand
Wie beim notariellen Testament
Kosten
Gebühren für den Notar gleich und bei etwaigen Änderungen, dafür später keine Kosten für Erbscheine (analog zum notariellen Testament).
Sicherheit Wie beim notariellen Testament
Inhalt Fachliche und rechtssichere Beratung durch den Notar (siehe notarielles Testament).
Widerruf
Ein Erbvertrag kann, sofern keine einseitigen Rücktrittsrechte vorgesehen sind, grundsätzlich nur gemeinsam aufgehoben werden. Ansonsten wie beim notariellen Testament
5) Gesetzliche Erfolge
Beschreibung Wenn Sie nicht durch Testament oder Erbvertrag vorsorgen, gilt die gesetzliche Erbfolge.
Aufwand
Keinerlei Aufwand für den Vererbenden
Kosten
Wer nichts tut, muss auch keine Gebühren zahlen. Die Erben müssen später (z.B. wenn es um Grundstücke geht) die Kosten der Erbscheine tragen.
Sicherheit
Die gesetzliche Regelung gilt immer.
Inhalt
Sie geben die Verteilung Ihres Erbes in die Hand des Gesetzgebers. Er geht davon aus, dass Sie Ihre nächsten Angehörigen begünstigen wollen. Entsprechend der gesetzlichen Erbfolge bekommt grundsätzlich Ihr Ehegatte die Hälfte des Vermögens, wenn Sie Kinder haben und keinen Ehevertrag mit besonderen Regelungen, sondern den üblichen gesetzlichen Güterstand (Zugewinngemeinschaft). Der Rest wird unter den Kindern aufgeteilt - ist ein Kind bereits gestorben, geht das Erbe zunächst an dessen Kinder (die Enkel), dann an andere Verwandte über. So können auch Neffen oder Nichten neben dem Ehepartner erbberechtigt sein - auch wenn das nicht so gewollt war. Gibt es keine Verwandten, erbt der Staat.
Widerruf
entfällt