Urteil im Totschlagsprozess gegen 39-Jährigen aus Schönbrunn
Autor: Ramona Popp
Schönbrunn, Montag, 03. Februar 2014
Mit einem Schuldspruch wegen Totschlags endete am Morgen der Prozess gegen den 39-Jährigen, der im vergangenen März im Bad Staffelsteiner Stadtteil Schönbrunn seine Lebensgefährtin tötete. Für acht Jahre und sechs Monate soll er ins Gefängnis.
Die Erste Große Strafkammer berücksichtigte in ihrem Urteil die Vorgeschichte der Tat.
Der Schuldspruch war unstrittig. Die Frage, welcher Strafrahmen bei der Verurteilung anzuwenden sei, hatte der Kammer bei ihrer Entscheidung jedoch erhebliche Probleme bereitet. Dies räumte Vorsitzender Richter Gerhard Amend bei der Urteilsverkündung ein. Schließlich folgte sie jedoch einer Vorgabe des Bundesgerichtshofs (BGH), wonach von einem minderschweren Fall auszugehen ist, wenn der Täter vor der Tat durch das Opfer durch eine schwere Beleidigung oder Provokation gereizt wurde und auch, wenn man eine solche Provokation nicht nachweisen könne, man zugunsten des Angeklagten davon ausgehen müsse, dass sie stattgefunden hat.
Ausführlicher Bericht folgt.