Überfall auf Ebensfelder Sparkasse: Beweise auf dem Prüfstand
Autor: Ramona Popp
Ebensfeld, Montag, 03. März 2014
Der Angeklagte schweigt. Wie belastbar sind die Indizien nach dem Überfall auf die Ebensfelder Sparkasse? Das Coburger Landgericht legte am Rosenmontag weitere Verhandlungstermine fest.
Es ist noch kein Ende in Sicht in diesem Prozess. Am Rosenmontag schwankte die Stimmung im großen, aber spärlich besetzten Saal des Coburger Landgerichts zwischen gereizt und heiter. Gereizt, weil die Richter erneut mehrere Anläufe nehmen mussten, um einem ehemaligen Arbeitskollegen des angeklagten Kosovo-Albaners zu eben diesem kollegialen Verhältnis zu befragen. Weil nämlich auch jener Zeuge mit einem silberfarbenen Mercedes unterwegs war - der Chef soll das Auto zur Nutzung überlassen haben - hatte es gegen den Mann ein Ermittlungsverfahren gegeben, das jedoch eingestellt wurde. Oberstaatsanwältin Ursula Haderlein betonte, dass für den Zeugen keine Gefahr einer weiteren Strafverfolgung bestehe, wenn er die Fragen beantworte.
Der Rechtsbeistand des Arbeiters meldete Bedenken an. Über juristische Feinheiten wurde diskutiert, sogar die Möglichkeit einer Beugehaft im Falle des Nichtaussagens angesprochen.
Spuren an einer Jogginghose
Ein entscheidendes Beweismittel ist die schwarze Jogginghose, die Polizeibeamte kurz nach dem Banküberfall am Ebensfelder Kreisel fanden. Ihr sollen DNA-Spuren der Männer angehaftet haben, die die Staatsanwaltschaft für die Täter hält. Einer von ihnen ist der 37-Jährige, der sich jetzt vor Gericht verantworten muss. Der andere ist zwar namentlich bekannt, aber flüchtig. Er soll sich mit dem Angeklagten einige Wochen lang eine Wohnung in Bamberg geteilt haben. Bis zum schwedischen Textilhandelsunternehmen sind die Ermittler wegen der 25-Euro-Hose vorgedrungen. Ein Kripobeamter wusste von deren Markteinführung zu berichten, nicht aber, wie die Hose im Zuge der Spurensicherung in eine Papiertüte kam. Die beteiligten Beamten wollen sie nur mit Handschuhen angefasst und unverpackt weitergegeben haben.
Die scheinbar nebensächliche Frage kann an Bedeutung gewinnen, denn die Verteidiger betonten, wenn diese Frage nicht geklärt sei, könne eine Kontaminierung der Hose nicht ausgeschlossen werden. Sie verlangen außerdem ein weiteres Gutachten durch einen Sachverständigen des Landeskriminalamtes, um zu beweisen, dass die Körpermaße des Angeklagten nicht mit einer der vermummten Personen auf dem Überwachungsvideo der Bank übereinstimmen. Das Gericht hat also noch ein mühsames Aneinanderreihen von Mosaiksteinchen vor sich. Im Bewusstsein dessen begann die Juristenrunde mit der Terminabstimmung für drei bis vier weitere Verhandlungstermine. Ein bisschen Heiterkeit dabei am Rande: Es geht weiter am Mittwoch, 19. März, einem Tag, an dem der Vorsitzende Richter wissen wird, ob er wieder in den Coburger Stadtrat gewählt wurde...