Druckartikel: Trieber verschaffte sich mit einer Zaunlatte Gehör: fünf Monate Haft auf Bewährung

Trieber verschaffte sich mit einer Zaunlatte Gehör: fünf Monate Haft auf Bewährung


Autor: Markus Häggberg

Lichtenfels, Mittwoch, 29. April 2015

Mit einer Zaunlatte suchte sich ein Trieber bei zwei Männern Gehör zu verschaffen. Die Folgen dieses Unterfangens vom vergangenen Sommer landeten daraufhin bei Gericht. Am Mittwoch nun wurde am Amtsgericht eine Anklage wegen Beleidigung und Körperverletzung verhandelt.
Das Amtsgericht Lichtenfels verhandelte einen kuriosen Fall mit teilweise humoresken Zügen. Foto: Matthias Hoch


Hochstadt am Main, 17. Juli 2014, abends um 22.50 Uhr. Im Außenbereich einer Pizzeria sitzend, machte die 17-jährige Tochter des Angeklagten ihren Vater auf zwei Männer aus Steinwiesen aufmerksam. Einer von ihnen soll "ihr mal an die Wäsche" gegangen sein. Das brachte den Vater gegen diesen Mann auf und er ging auf diesen und seinen Begleiter zu. Mit allerlei Kraftausdrücken. Sie sollten sich außerdem "doch eine Puppe zulegen", wenn sie kopulieren wollten, ließ der in Rage geratene Mann die beiden verblüfften Steinwiesener wissen.
Bis hierhin deckten sich die Aussagen des Angeklagten und der Zeugen, aber ab jetzt wurde es widersprüchlicher. Mit einer Schusswaffe sei er in der Folge bedroht worden, erklärte der Angeklagte gegenüber Richterin Anja Wolf-Albrecht. Diese Schusswaffe aber stellten die Zeugen in Abrede.

Zwar besitze einer von ihnen so etwas, aber er habe sie nicht mit sich geführt, weil er beruflich unterwegs gewesen sei. Und überhaupt kenne er das 17-jährige Mädchen überhaupt nicht.

Passanten um Hilfe gebeten

Zumindest im Juli 2014 nützte dieser Einwand den Männern nichts, denn jetzt sollte sich etwas aufschaukeln. Es begann damit, dass die Steinwiesener zwei Passanten um Hilfe ansprachen, weil sie von ihnen Eskorte erhofften. "Sie sind zu zweit gewesen [...] und bald zu viert wiedergekommen", so der 47-jährige Angeklagte. Ob er denn alkoholisiert gewesen sei, wollte Richterin Anja Wolf-Albrecht von ihm wissen. "A bisserl angeheizt", erklärte der Gefragte abmildernd, worauf ein Plausch über Trinkgewohnheiten einsetzte. Die bei ihm am Tattag festgestellten 1,26 Promille legten den Verdacht nahe, er sei Alkohol durchaus gewohnt bzw. geübter Trinker.
Wie es zu den Verletzungen des junge Mannes kam, der behauptete, mit einer Zaunlatte auf den Arm geschlagen worden zu sein, konnte oder mochte sich der Angeklagte während seiner Anhörung nicht erklären: "Vielleicht ist er beim Fortrennen hingebollert", bot der 47-Jährige als Erklärung für die dunkelblaue Prellung an. Zudem erklärte er, von dem einen Steinwiesener ja selbst mit einer Schusswaffe bedroht worden zu sein. "Das war schon an der Grenze zu nicht mehr zurechnungsfähig", rechnete der zweite Steinwiesener mit dem damaligen Gebaren des Triebers ab. "Er ist uns hinterher und hat gerufen, dass er uns tot schlägt."

Tochter sagt nicht aus

Vor Gericht ging die Verhandlung gesittet und manchmal auch mit einer Spur von Humor vonstatten. Dann etwa, als der Angeklagte sich daran erinnerte, wie er damals von einem herbei- gerufenen Polizisten auf die Zaunlatte angesprochen wurde, die er aus der Hand zu legen und zu verstecken im Begriff war. Was an der Sache mit der Belästigung seiner Tochter dran war, ließ sich nicht erhellen. Die junge Frau nahm von ihrem Recht Gebrauch, eine mögliche Aussage gegen den eigenen Vater zu unterlassen.
Ein weiterer Zeuge kam dran, der eine unglückliche Figur machte. Auch deshalb, weil Verteidigerin Katharina Steffen Lücken in seiner Erinnerung aufdeckte. Wie konnte es sein, dass er sich zwar entsinnen konnte, vom Angeklagten beleidigt worden zu sein, jedoch keine Beleidigung in ihrem Wortlaut zu wiederholen vermochte?
Ein unbeschriebenes Blatt war der Angeklagte nicht. Fünf Mal schon war er wegen Betrugs mit dem Gesetz in Konflikt gekommen, nun auch wegen Körperverletzung. Das stand für die Staatsanwaltschaft, vertreten durch Christopher Pabstmann, fest. Die fünf Monate Haft auf Bewährung, die er forderte, waren das, was Verteidigerin Katharina Steffen "zu akzeptieren bereit" war. Sie wirkte im Vorfeld der Urteilsverkündung auf ihren Mandanten ein, worauf dieser sein damaliges Zuschlagen zugab. Davon, selbst mit einer Waffe bedroht worden zu sein, rückte er nicht ab.
Wenig später fällte Anja Wolf-Albrecht das Urteil: fünf Monate Haft auf Bewährung wegen Beleidigung und gefährlicher Körperverletzung.