Der dritte Verhandlungstag im Prozess gegen einen 39-Jährigen, der im März 2013 in Schönbrunn (Stadt Bad Staffelstein) seine Lebensgefährtin getötet hat, endete mit einer ergreifenden Erklärung des Angeklagten. Unter Tränen und um Fassung ringend zeigte der Mann Reue und Scham für das, was er getan hat.
Zuvor hatten sich Oberstaatsanwältin Ursula Haderlein und Rechtsanwalt Holger Baumgartl in ihren Plädoyers für Freiheitsstrafen von zwölf beziehungsweise seitens des Verteidigers von sechs Jahren wegen Totschlags ausgesprochen. Während Haderlein ebenso wie der Nebenkläger-Anwalt, Rechtsanwalt Franz-Josef Schick als Vertreter der Kinder, keine Anhaltspunkte für eine Affekttat sah, ging Baumgartl von einem minderschweren Fall, wie man ihn nach einer erheblichen Provokation oder schwerer Beleidigung annehmen könne, aus.
Nach zwei langen Verhandlungstagen wurden die letzten Zeugen gehört, und es gab ein unschönes Verhandeln um die zivilrechtlichen Schmerzensgeldansprüche der Kinder (9 und 14), die ihre Mutter verloren haben. Dies allerdings zwischen den Anwälten. Der Angeklagte sagte dazu nichts.
Nach einer Pause teilte sein Verteidiger mit, sein Mandant werde die vom Nebenklage-Vertreter, also dem Anwalt, der die beiden Kinder der Getöteten vertritt, geforderte Summe von je 3000 Euro selbstverständlich zahlen.
Dann endlich kam es zu den mit Spannung erwarteten Plädoyers. Oberstaatsanwältin Ursula Haderlein sprach sich für eine Freiheitsstrafe von zwölf Jahren wegen Totschlags aus. Während Haderlein ebenso wie der Nebenkläger-Anwalt, Rechtsanwalt Franz-Josef Schick als Vertreter der Kinder, keine Anhaltspunkte für eine Affekttat sah, ging der Verteidiger von einem minderschweren Fall, wie man ihn nach einer erheblichen Provokation oder schwerer Beleidigung annehmen könne, aus.
Rechtsanwalt Holger Baumgartl hielt daher eine Haftstrafe von sechs Jahren für angemessen.
Bis dahin verhielt sich der 39-jährige Angeklagte wie an den vorausgegangenen Prozesstagen: Ruhig, ohne äußerlich erkennbare Regung, hörte er zu, häufig mit gesenktem Kopf und gefassten Händen.
Die Oberstaatsanwältin nahm sich fast zwei Stunden Zeit, um das schreckliche Geschehen zu beleuchten, das sich am 7. März 2013 in der Garage des Mehrfamilienwohnhauses in Schönbrunn ereignete. Sie ging auch auf die Vorgeschichte des griechisch-russischen Paares ein, das seit elf Jahren zusammenlebte und ein gemeinsames Kind hat. Ein Kind hatte die Frau in die Beziehung gebracht.
Spätestens im Herbst 2012 sei es zu Problemen gekommen. Die Frau, die sich beruflich weiterentwickelt hatte und nach einem besseren Leben strebte, wurde unzufriedener, Geld war ein Thema.
Der Mann hingegen sah keine Notwendigkeit, an der Lebenssituation etwas zu ändern. Anfang 2013 hegte die 34-Jährige Trennungsgedanken, er wollte das nicht. Sie wollte ihn zum Auszug aus der Wohnung bewegen, nach Zuspitzung des Konfliktes Ende Februar ist schließlich sie mit den Kindern zu ihren Eltern einen Stock tiefer gezogen.
Es gab zu diesem Zeitpunkt, wie in der Verhandlung berichtet wurde, zwei Polizeieinsätze im Haus der Familie, in denen es um das Auto sowie um ein ausgetauschtes Wohnungstürschloss ging. Die Frau war dabei so in Rage geraten, dass sie die Tür mit Gewalt einschlug. Kurz zuvor schon hatte sie ein Gewaltschutzverfahren angestrengt, weil sie Angst habe, er würde ihr etwas tun. Die von ihr in einer eidesstattlichen Versicherung geschilderte vorausgegangene Bedrohung wurde indes von ihrem Lebenspartner bereits damals wie auch im jetzigen Prozess in Abrede gestellt.
Hier die Wahrheit zu ermitteln, sei nicht entscheidend für das Verfahren, meinte die Oberstaatsanwältin.
Was ging der Tat voraus? Am Morgen jenes 7. März 2013, an dem in dieser Angelegenheit ein Gerichtstermin in Lichtenfels angesetzt war, trafen die beiden vor dem Haus aufeinander. Eine Nachbarin will gehört haben, dass die 34-Jährige zu dem Mann sagte: "Heute verlierst Du alles. Heute mache ich Dich kaputt."
Was danach geschah, konnte nicht restlos geklärt werden, weil die beiden in der Garage allein waren. Die Spurenlage ergab jedoch, dass die Frau zunächst mit einer Holzlatte auf den Kopf und den abwehrenden Arm geschlagen und ihr dann über 50 Messerstiche zugefügt wurden, davon vier tödliche. Die Tat selbst hatte der Angeklagte nie in Abrede gestellt.
Er hatte danach per Handy einen Verwandten informiert und sich dann widerstandslos von der Polizei festnehmen lassen. Die von ihm vorgebrachten Erinnerungslücken zweifelte die Oberstaatsanwältin allerdings an. Die Frequenzen, von denen er berichtet hatte - die Frau habe zuerst das Messer geführt und ihm damit die Schnitte zu gefügt, die er an seinen Händen hatte - wurden vom Gerichtsmediziner widerlegt. Es sei eher so, dass Täter in der Dynamik des Geschehens selbst auf die Klinge abrutschen und sich verletzen.
Anhaltspunkte für eine Affekttat sah Ursula Haderlein nicht, auch wenn es eine Provokation im Vorfeld durch das Opfer gegeben haben mag. "Die Gesamtbeurteilung wird uns dadurch erschwert, dass uns der Angeklagte nicht mit der Wahrheit bedient. Er schildert uns nicht, wie es in ihm aussah", so Haderlein.
Sein Verteidiger sah dies ganz anders.
Er ging auf im Vorfeld von der 34-Jährigen ausgesprochene Beleidigungen und Demütigungen gegen den Mann ein. Der habe vieles in sich hineingefressen, sei ruhig geblieben, wo andere impulsiver reagiert hätten. Baumgartl meinte, es müsse in der Garage noch etwas vorgefallen sein, was das Fass zum Überlaufen brachte. Auch glaubte er seinem Mandanten, dass zunächst die Frau das Messer in der Hand gehabt hätte.
Mit der Tat habe der Mann alles, was ihm lieb und teuer war, verloren. Es falle dem Angeklagten sehr schwer, Gefühle zu zeigen, er versuche sich selbst zu kontrollieren und wirke dadurch kalt. Auch falle es ihm schwer, Wahrheit, Wunschdenken oder Träume auseinanderzuhalten, nach dem Motto "Es kann nicht sein, was nicht sein darf."
Vom Vorsitzenden Richter Gerhard Amend zu einer Stellungnahme aufgefordert, hörte man den Angeklagten tief durchatmen, und er erhob sich von seinem Platz.
"Ich wollte das nicht tun", beteuerte er. "Ich habe sie geliebt." Bald rang er um Fassung, es stockte ihm die Stimme, Tränen flossen. "Ich schäme mich für das, was ich getan habe, ich bereue meine Tat", sagte er und wandte sich an die Eltern und Schwester seiner einstigen Lebensgefährtin, aber auch an seine Verwandten, mit Worten des Bedauerns.
An die Kinder gewandt Wieder von Weinen unterbrochen, beteuerte er, dass er die beiden Kinder liebe. Er drückte seine Hoffnung aus, dass es später einmal möglich sein werde, wieder Kontakt zu haben: "Meine Tür wird stets offen sein für diese Kinder."
Die Urteilsverkündigung ist für Montag am Coburger Landgericht angesetzt.