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Streit um Street Food Festival


Autor: Tobias Kindermann

Lichtenfels, Freitag, 10. Juli 2020

Nachdem der Ausrichter keine Genehmigung vom Landratsamt bekommen hat, zieht er vor Gericht.
15 Foodstände waren bei der ersten Auflage im März 2019 in Lichtenfels dabei und trotz des regnerischen Wetters gut besucht. Foto: Markus Häggberg


Das Street Food Festival war nach seiner sehr erfolgreichen Premiere im Vorjahr fest im Veranstaltungsprogramm der Stadt Lichtenfels eingeplant - bis Corona kam. Dem gebotenen Verzicht auf Großveranstaltungen aus Gründen des Infektionsschutzes fiel nicht zuletzt der Korbmarkt 2020 zum Opfer.

Der verkaufsoffene Sonntag im März war die erste große öffentliche Veranstaltung im Kreis Lichtenfels gewesen, die wegen der Corona-Pandemie abgesagt wurde. Gleichzeitig sollte auch eine neue Auflage des Street Food Festivals stattfinden. Dessen Veranstalter, die Rocking High GmbH aus Günzburg, zögerte damals etwas länger. Aber wenige Tage später blies auch sie die Veranstaltung ab und kündigte an, sie später im Jahr nachholen zu wollen.

Konzept für Schützenplatz

Doch wie es aussieht, wird das so schnell nicht der Fall sein. Der Veranstalter kam nach den jüngsten Lockerungen auf die Stadtverwaltung zu und unterbreitete ein Konzept, wonach der Schützenplatz als Veranstaltungsort hätte dienen sollen. Dort stünde mehr Platz zur Verfügung, um Abstände einhalten zu können. Wie Sebastian Müller vom Bürgermeisteramt darlegt, hätte sich die Verwaltung einer Vermietung dieser Fläche auch nicht entgegengestellt. Man habe aber an das Landratsamt als zuständige Behörde für die erforderliche Ausnahmegenehmigung nach dem Infektionsschutzgesetz verwiesen.

Denn aktuell liegt die Grenze für Kulturveranstaltungen bei einer Teilnehmerzahl von 200 Personen im Freien. Doch was ist nun eine Kulturveranstaltung? Wie geht man mit einem Street Food Festival um, wie kann man eine Ausnahmegenehmigung mit mehr als 200 Personen begründen? Der Veranstalter wollte die Grenze bei 600 Personen sehen.

Die Kurzfassung: Das Landratsamt lehnte die für das Wochenende 24. bis 26. Juli, geplante Veranstaltung ab. Das Risiko sei zu groß, dass sich hier ein Infektionsherd entwickele, der Veranstalter sieht das, mit Blick auf andere Fälle, anders, und zog nun vor das Verwaltungsgericht in Bayreuth, um zu klagen.

Wie hat sich die Sache bisher abgespielt? Nach einigen Telefonaten habe man sich am 25. Juni in einer Mail an das Landratsamt gewendet, um eine Ausnahmegenehmigung zu erhalten, sagt Florian Gebauer, Geschäftsführer der Rocking High GmbH. Man habe nach den Gesprächen den Eindruck gehabt, es würde sich eigentlich nur um eine Formsache handeln. "Wir haben deshalb gleich begonnen, entsprechende Verträge mit Gastronomen zu schließen."

Kein Bescheid bekommen

Im Landratsamt sieht man das anders und verweist darauf, dass Gebauer nie einen schriftlichen Bescheid bekommen habe. Das räumt auch Gebauer ein. In einer Mail vom 25. Juni habe man den Eingang bestätigt, allerdings sei eine Formulierung nicht ganz glücklich gewesen. Das wiederum räumt man im Landratsamt auch unumwunden ein. Damit ist jener Satz gemeint: "Wenn die örtlichen Voraussetzungen in Lichtenfels dafür so gegeben sind, wie in Ihrem Hygienekonzept dargelegt, können wir die Ausnahmegenehmigung erteilen." Deshalb hatte das Landratsamt auch vier Tage später noch einmal eine Klarstellung versendet, dass dies als Hinweis auf eine wohlwollende Prüfung zu verstehen sei. Gebauer meint dazu: "Ich habe erwartet, dass man dort zu seinem Wort steht."

Diese Mail sendete man auch deshalb, weil der Veranstalter inzwischen auf Facebook angefangen hatte, für die Veranstaltung zu werben, zudem stand kurze Zeit dort, dass man mit der Stadt und dem Landratsamt ein Hygienekonzept entwickelt habe, was natürlich nicht zutrifft.

Veranstaltung in Günzburg

Zutreffend ist allerdings ein anderer Hinweis auf Facebook gewesen. Tatsächlich fand vom 11. bis 14.6. auf dem Volksfestplatz in Günzburg, ebenfalls in Bayern gelegen, eine Veranstaltung statt, wie man sie auch in Lichtenfels abhalten wollte. "In Senden haben wir auch eine Genehmigung bekommen." Die bayerische Stadt liegt südlich von Ulm.

Doch die Lage ist nicht immer ganz klar. Was eine Kommune zulässt, ist woanders nicht möglich. Im Landratsamt sieht man eine Veranstaltung mit der Personenzahl aktuell als zu großes Risiko an. Gebauer fand mit seinen Plänen auch woanders keine offene Ohren: In Erding hatte man ihm erlaubt, ein Street Food Festival mit maximal 100 Besuchern gleichzeitig auszurichten, was sich für die Anbieter nicht rechne, wie er sagt. Vor Gericht musste er dort eine Niederlage kassieren.

In Kulmbach war er zunächst auch optimistisch. Die Tourismusbehörde habe ihm zugesagt, dass er einen geeigneten Platz nutzen könnte. Auch das Landratsamt meinte, dass das möglich sei. Dann kam das Thema aber in der Juni-Sitzung des Kulmbacher Stadtrates zur Sprache, wo sich eine deutliche Mehrheit dafür aussprach, den städtischen Platz nicht zur Verfügung zu stellen, weil die Gefahr von möglichen Infektionen zu hoch sei. Also steht es aktuell 2:2, denn die Entscheidung aus Bayreuth steht noch aus. Zur Hälfte hat Gebauer Genehmigungen bekommen, zur anderen Hälfte nicht. In Kulmbach werde er aber nicht klagen, um das ansonsten gute Verhältnis zur Stadt nicht zu belasten er. kdm/pp