Streit um Street Food Festival
Autor: Tobias Kindermann
Lichtenfels, Freitag, 10. Juli 2020
Nachdem der Ausrichter keine Genehmigung vom Landratsamt bekommen hat, zieht er vor Gericht.
Das Street Food Festival war nach seiner sehr erfolgreichen Premiere im Vorjahr fest im Veranstaltungsprogramm der Stadt Lichtenfels eingeplant - bis Corona kam. Dem gebotenen Verzicht auf Großveranstaltungen aus Gründen des Infektionsschutzes fiel nicht zuletzt der Korbmarkt 2020 zum Opfer.
Der verkaufsoffene Sonntag im März war die erste große öffentliche Veranstaltung im Kreis Lichtenfels gewesen, die wegen der Corona-Pandemie abgesagt wurde. Gleichzeitig sollte auch eine neue Auflage des Street Food Festivals stattfinden. Dessen Veranstalter, die Rocking High GmbH aus Günzburg, zögerte damals etwas länger. Aber wenige Tage später blies auch sie die Veranstaltung ab und kündigte an, sie später im Jahr nachholen zu wollen.
Konzept für Schützenplatz
Doch wie es aussieht, wird das so schnell nicht der Fall sein. Der Veranstalter kam nach den jüngsten Lockerungen auf die Stadtverwaltung zu und unterbreitete ein Konzept, wonach der Schützenplatz als Veranstaltungsort hätte dienen sollen. Dort stünde mehr Platz zur Verfügung, um Abstände einhalten zu können. Wie Sebastian Müller vom Bürgermeisteramt darlegt, hätte sich die Verwaltung einer Vermietung dieser Fläche auch nicht entgegengestellt. Man habe aber an das Landratsamt als zuständige Behörde für die erforderliche Ausnahmegenehmigung nach dem Infektionsschutzgesetz verwiesen.
Denn aktuell liegt die Grenze für Kulturveranstaltungen bei einer Teilnehmerzahl von 200 Personen im Freien. Doch was ist nun eine Kulturveranstaltung? Wie geht man mit einem Street Food Festival um, wie kann man eine Ausnahmegenehmigung mit mehr als 200 Personen begründen? Der Veranstalter wollte die Grenze bei 600 Personen sehen.
Die Kurzfassung: Das Landratsamt lehnte die für das Wochenende 24. bis 26. Juli, geplante Veranstaltung ab. Das Risiko sei zu groß, dass sich hier ein Infektionsherd entwickele, der Veranstalter sieht das, mit Blick auf andere Fälle, anders, und zog nun vor das Verwaltungsgericht in Bayreuth, um zu klagen.
Wie hat sich die Sache bisher abgespielt? Nach einigen Telefonaten habe man sich am 25. Juni in einer Mail an das Landratsamt gewendet, um eine Ausnahmegenehmigung zu erhalten, sagt Florian Gebauer, Geschäftsführer der Rocking High GmbH. Man habe nach den Gesprächen den Eindruck gehabt, es würde sich eigentlich nur um eine Formsache handeln. "Wir haben deshalb gleich begonnen, entsprechende Verträge mit Gastronomen zu schließen."
Kein Bescheid bekommen
Im Landratsamt sieht man das anders und verweist darauf, dass Gebauer nie einen schriftlichen Bescheid bekommen habe. Das räumt auch Gebauer ein. In einer Mail vom 25. Juni habe man den Eingang bestätigt, allerdings sei eine Formulierung nicht ganz glücklich gewesen. Das wiederum räumt man im Landratsamt auch unumwunden ein. Damit ist jener Satz gemeint: "Wenn die örtlichen Voraussetzungen in Lichtenfels dafür so gegeben sind, wie in Ihrem Hygienekonzept dargelegt, können wir die Ausnahmegenehmigung erteilen." Deshalb hatte das Landratsamt auch vier Tage später noch einmal eine Klarstellung versendet, dass dies als Hinweis auf eine wohlwollende Prüfung zu verstehen sei. Gebauer meint dazu: "Ich habe erwartet, dass man dort zu seinem Wort steht."