Druckartikel: Streit um eine Flasche Rotwein eskaliert in Altenkunstadt

Streit um eine Flasche Rotwein eskaliert in Altenkunstadt


Autor: Markus Häggberg

Altenkunstadt, Donnerstag, 11. Dezember 2014

Ein lange Jahre in Altenkunstadter schwelender Nachbarschaftsstreit hatte ein Nachspiel vor der Richter.
Mit erinem Nachbarschaftstreit musste sich das Lichtenfelser Amtsgericht befassen.Foto: Archiv


von unserem Mitarbeiter Markus Häggberg

Altenkunstadt/Lichtenfels — "Ich bezahle keinen Cent", so ein streitbarer 50-jähriger Mann aus Altenkunstadt. Wird er aber doch - um sich vor einer weiteren strafrechtlichen Verfolgung zu schützen. Am Mittwoch durfte sich der wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagte Mann anhören, "nicht das unbeschriebene Blatt zu sein, für das er sich darstellt". Staatsanwalt Stefan Jäger hatte "gute Lust" ihn einzusperren.
Flüssig geht anders. In dem Verfahren um einen handgreiflichen Nachbarschaftsstreit vom 20. Mai dieses Jahres kam es immer wieder zu Gegenfragen und anderen Ausdrücken von Impulsivität seitens des Angeschuldigten.

Dem Mann, der im Nachrichtenwesen tätig war, wurde vorgeworfen, einen 24-jährigen Kunststofftechniker mit dem Auto vom Rad geholt und ihm hernach auch noch mit einer leeren Flasche aufs Knie geschlagen zu haben: gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr und gefährliche Körperverletzung.
"Er hat mir die Flasche entwendet", gab der Angeklagte über das Opfer an. Und er setzte nach: "Warum sind seine Fingerabdrücke drauf?" Mehr noch: Nach Einlassung des 50-Jährigen sei die Familie des 24-Jährigen mit Besen und Schaufeln aufgetaucht, um Spuren einer Tat zu verwischen, die eigentlich gegen ihn gerichtet gewesen sei. Zum Tathergang aus Sicht des Angeklagten: Während er sein Auto polierte, habe er eine Flasche Rotwein getrunken. Dann irgendwann sei sein junger Nachbar mit dem Rad vorbeigekommen und die Rotweinflasche habe sich nicht mehr finden lassen. So fuhr er dem Radler nach. Dass er dabei 0,7 Promille intus gehabt habe, brachte Staatsanwalt Stefan Jäger zur Sprache und konterte mit diesem Argument die Vorwürfe des Beschuldigten, die dieser gegen die Polizei erhob. In Handschellen und mit blutender Nase sei er als Unschuldiger abgeführt worden.

Attest mit falschem Datum

Ein Attest zum Zustand seiner Nase brachte der Mann auch vor - wenngleich es auf den Vormonat datierte. Wie das sein könne, wollte Lehmann wissen und dass so ein Fehler passieren könne, war die Antwort des Angeklagten. Bei dieser Gelegenheit wurde auch offenbar, dass der Mann im Krankenhaus einen wüst schimpfenden Eindruck hinterlassen habe. "Kann ich mir vorstellen", kommentierte Jäger lakonisch.
Sogar der eigene Rechtsanwalt maßregelte in einem Moment den Altenkunstadter. Aus dessen Sicht handelte es sich bei der ganzen Sache um einen Akt der Rache, seitens der mit ihm zerstrittenen Nachbarsfamilie. Vor zwei Jahren habe es sich zugetragen, dass er gegen den 24-Jährigen in einer Angelegenheit eingeschritten sei und Zivilcourage bewiesen habe. Das trage man ihm nach. Auf die Frage, weshalb er seinem Nachbarn mit dem Auto nachfahre, offenbarte der 50-Jährige, dass er eigentlich auch auf dem Weg zur Post gewesen sei. Den besten Eindruck hinterließ der als Zeuge auftretende 24-Jährige auch nicht. Er ließ vermuten, dass ein Nachbarschaftsstreit langwährende Hochkonjunktur hat. "Das ist nicht rund", befand Jäger zu manchen Aussagen des Zeugen. Dieser gab an, den Angeklagten nach dem Sturz vom Fahrrad zur Abwehr mit der Faust nur in der Backengegend geschlagen zu haben. Jedoch sprachen zu betrachtende Fotos eine grün und blau schillernde Sprache von einer gebrochenen Nase und weiteren Blessuren im ganzen Gesicht des 50-Jährigen. Auch hier büßte der Zeuge an Glaubwürdigkeit ein, erst recht, als er eine angegebene Beleidigung nach Bedenkzeit zurücknahm.
"Beide Männer sollten sich an die eigene Nase fassen", resümierte Lehmann. Aber objektiv blieben noch die unbestreitbaren Verletzungen des Radfahrers. Deretwegen ließ sich der Angeschuldigte letztlich auf die Beilegung des Verfahrens durch Geldzahlung ein.