Druckartikel: Strafmaß deutlich angehoben

Strafmaß deutlich angehoben


Autor: Markus Häggberg

Burgkunstadt, Donnerstag, 28. August 2014

Ein Lichtenfelser muss nach der Berufungsverhandlung wegen einer Schlägerei nun doppelt so viel Bußgeld zahlen.
Die Schlägerei vor einer Burgkunstadter Disco - hier ein Symbolbild - kommt einen Lichtenfelser teuer zu stehen. Foto: Karl-Josef Hildenbrand, Archiv-dpa


10.20 Uhr, Landgericht. In den Türrahmen zwischen Anklagebank und Gericht gelehnt, stimmt ein Mann seinen Mandanten auf den kommenden Prozess ein. Zehn Minuten währt das, dabei wird das Wort Anzahlung vernehmlich.
Rechtsanwalt Stefan Walder bereitet seinen 24-jährigen Mandanten aus Lichtenfels darauf vor, dass er sich dem möglichen neuen Beschluss beugen solle. Der soll nach Staatsanwalt Philipp Karr dem wegen Körperverletzung Verurteilten noch einmal deutlich die Folgen seiner Tat vor Augen halten. Und vor allem in die Tasche greifen.
Das von der Staatsanwaltschaft angestrengte Einspruchsverfahren endete am Donnerstag bei der Berufungsverhandlung mit einer spürbaren Heraufsetzung des Strafmaßes.

Richterin sieht "Rauflust"

1320 Euro: Das war der Betrag, den zu zahlen der junge Mann einst verurteilt wurde. Viel zu wenig, wie Karr sich äußerte.

3690 Euro schwebten der Staatsanwaltschaft am 31. März 2014 im Lichtenfelser Amtsgericht als angemessen hohe Strafzahlung vor. Immerhin konnte nachgewiesen werden, dass der Angeklagte in einer Schlägerei vor einer Burgkunstadter Diskothek im Landkreis Fußtritte gegen einen etwa Gleichaltrigen sowie zwei Personen, die zu schlichten gedachten, einsetzte. Das kann eine das Leben oder die Gesundheit schwer bedrohende Behandlung bedeuten.
Dass der Angeklagte an jenem 31. März in Armin Wagner einen "milden Richter" gefunden hatte, betonte Richterin Ulrike Barausch. Darum legte die Staatsanwaltschaft auch nur drei Tage später Berufung gegen das erste Urteil ein. Barausch, die dem Prozess am Landgericht vorstand, sparte nicht mit neuerlich auf den Lichtenfelser einprasselnder Kritik. "Rauflust" nannte sie seinen Beweggrund für die damalige Schlägerei. Auf die Vernehmung der Zeugen konnte verzichtet werden. Ein Umstand, der auch nicht jedem Zeugen gefiel, hatte mancher doch eigens eine lange Anreise in Kauf genommen.
Einsichtig wirkend, ließ der Angeklagte die Mahnungen der Richterin über sich ergehen. Dass er derzeit nicht mehr verdient als zum Zeitpunkt seiner Verurteilung, mochte dem Angeklagten Hoffnung darauf gemacht haben, doch nicht höher veranschlagt zu werden. Schließlich bemaß sich das damalige Urteil an den 1000 Euro, die ihm monatlich netto zur Verfügung stehen. Die Hoffnung zerstob, denn statt der 40 Tagessätze zu je 33 Euro entschied Barausch auf 90 Tagessätze und gab dem Einspruch der Staatsanwaltschaft statt. 1650 Euro wird der junge Mann nun zusätzlich aufbringen müssen, einen Einspruch wird er nicht leisten.