Stieß Freundin ihrem Ex Kugelschreiber ins Gesäß?
Autor: Markus Häggberg
Lichtenfels, Dienstag, 07. Juli 2015
Wegen eines Fahrraddiebstahls und mehrerer gewalttätiger Übergriffe musste sich am Dienstag ein 36-Jähriger vor dem Amtsgericht verantworten. Dabei kam es im Gerichtssaal zu Wortgefechten - auch wegen eines Kugelschreibers im Gesäß...
Das Verfahren wegen des Fahrraddiebstahls wurde eingestellt. Bei den Zeugen, die ihn als Langfinger beschuldigt hatten, war der Mann auf der Anklagebank nicht beliebt. Er selbst sah sich als Verfolgter. "Der hat mir gesagt, er wolle dafür sorgen, dass ich fünf Monate in den Bau gehe", erzählte er über die Absicht eines Zeugen.
Als sich die Aussage dieses Zeugen nicht mit der des Besitzers des Fahrrades deckten, da konnte sich der derzeit arbeitslose Angeklagte einen Kommentar nicht verkneifen: "Besser absprechen, besser absprechen, besser ab-sprech-en!"
Das brachte ihm noch keine Rüge von Richter Stefan Hoffmann und Staatsanwältin Daniela Möhrlein ein, wohl aber sein Zwist mit der Mutter der jungen Frau, die er mehrfach brutal geschlagen haben soll.
Faustschläge ins Gesicht
Besonders der 13. November sowie der 31.
Der 36-Jährige berichtete auch davon, wie ihm die Frau mit einem Kugelschreiber ins Gesäß gestochen habe. "Das war Notwehr", so der Mann auf das "Veilchen" angesprochen, das seine Ex-Freundin damals trug. "Das kam daher, dass sie mich in den Oberarm gebissen hat - durch zwei Jacken hindurch. Ich bin kein Frauenschläger", beteuerte er.
Zoff am Silvesterabend
Das sah die Mutter der 35-Jährigen anders. Sie habe ihrer Tochter schon häufiger geraten, ihren Freund zu verlassen. Sogar ein Ultimatum habe sie ihr schon gestellt. An jenem Silvesterabend habe ihre Tochter ihren Freund in der Wohnung eingesperrt und sei zu ihr geflüchtet. Geschlagen und gezeichnet.
Auch die Aussage eines Polizeihauptkommissars verfestigte das Bild einer Beziehung, in der Gewalt eine Rolle spielte. Letztlich schenkte das Gericht den Aussagen der Zeugen Glauben. Sowohl Richter als auch Staatsanwältin gingen darin konform, dass eine erste Freiheitsstrafe nach zwei Geldstrafen wegen Körperverletzung noch zur Bewährung ausgesetzt werden könne. Neun Monate "mit" lautete das Urteil. Zudem muss der Verurteilte 130 Arbeitsstunden leisten.