Das Verfahren wegen des Überfalls auf die Ebensfelder Sparkasse dauert an. Ein Gutachter hat mit dem Angeklagten Bilder der Überwachungskamera nachgestellt. Eindeutig ist das Ergebnis nicht.
Die Aussage des Sachverständigen des Landeskriminalamtes am Montag am Landgericht Coburg war mit Spannung erwartet worden. Doch eindeutig war sein Fazit nicht: "Ich kann den Angeklagten als möglichen Täter nicht ausschließen", fasste Manfred Lenzer zusammen. Dass er ihn würde ausschließen können, darauf hatte der Verteidiger des wegen des Überfalls auf die Ebensfelder Sparkassenfiliale angeklagten 37-jährigen Kosovo-Albaners gehofft. Rechtsanwalt Jochen Kaller aus Bamberg hatte dieses Gutachten beantragt.
Hierzu hatte es am 24. März einen Ortstermin gegeben. Der Angeklagte musste in der Bankfiliale die Positionen und Haltungen des Täters auf der Videoaufzeichnung nachstellen, damit seine Proportionen mit denen des gefilmten, vermummten Mannes verglichen werden konnten. Der Beschuldigte habe sich bei diesen Stellproben sehr kooperativ verhalten, berichtete der Sachverständige Lenzer.
"Ich habe ihn in die Position hineindirigiert und er hat mitgemacht."
Doch die Grenzen dieses Vergleichs wurden schnell deutlich. Auch wenn Kamerawinkel und Standort der aufgenommenen Person gleich sind, kann Deckungsgleichheit kaum erreicht werden. Das liegt vor allem daran, dass eine Person in statischer Haltung eben nicht genauso dasteht wie wenn sie aus einer dynamischen Handlung heraus abgelichtet wird. Auch war es nicht möglich, beim Nachstellen des Überfalls die selbe Kleidung und die selben Schuhe zu verwenden, da diese Kleidungsstücke den Ermittlern nicht vorliegen. Also musste sich der Angeklagte einmal mit Schuhen und einmal ohne Schuhe aufnehmen lassen, bevor der Vergleich ausgewertet wurde. Das größte Manko dürfte dabei die Qualität der Überwachungskamera gewesen sein.
Der Gutachter sprach von "nicht mehr zeitgemäßen digitalen Bildern", anhand derer es unmöglich sei, die Schulter- oder gar die Gesichtsbreite exakt zu vermessen.
"Wir dürfen uns nicht an Zentimetern festhalten, das gibt dieses Bild nicht her", sagte er. Allerdings konnte er anhand seiner Vergleiche der Silhouetten eine "auffallende Ähnlichkeit" feststellen. Es hätten sich Übereinstimmungen, aber auch Abweichungen gezeigt. Die Abweichungen seien aber mit Haltungsdifferenzen erklärbar.
"Auffallend ähnlich" Während der Sachverständige all dies darlegte, erlebte man den Angeklagten, der sich im Verfahren zu der ihm zur Last gelegten Tat bislang nicht äußerte, aufmerksam und aktiv.
Er zeigte auf die Fotovergleiche und sprach seinen neben ihm sitzenden Anwalt mehrfach leise an, bis dieser ihn sogar für alle hörbar zurechtwies, er möge ihn nicht davon abhalten, dem Gutachtervortrag konzentriert zu folgen.
Zwei ungarische Arbeiter, die im Januar vergangenen Jahres bei der selben Firma beschäftigt waren wie der 37-Jährige Kosovo-Albaner, konnten nichts zur Aufklärung des Falles beitragen. Sie kannten, wie die Dolmetscherin vermittelte, den Angeklagten nur vom Sehen beziehungsweise von kurzen Begegnungen.
Ob die bisherige Spurenlage ausreicht, um dem 37-Jährigen eine (Mit)-Täterschaft nachzuweisen? An einer auf dem Fluchtweg der beiden Bankräuber aufgefundenen Jogginghose war DNA beider Männer festgestellt worden. Derjenige auf der Anklagebank bestreitet die Tat aber. Der andere istr der Polizei namentlich bekannt, aber flüchtig.
Die beiden hatten sich eine gewisse Zeit lang in Bamberg eine Wohnung geteilt.
Der nächste und vorläufig letzte angesetzte Verhandlungstermin ist Dienstag, 15. April, 14.30 Uhr. An diesem Tag könnten die Plädoyers gesprochen und womöglich sogar schon ein Urteil gefällt werden.