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Stadtrat Weismain steht hinter "Ja zu 10 H"


Autor: Ramona Popp

Weismain, Dienstag, 19. Januar 2016

Der Weismainer Stadtrat trägt die Forderungen des Bürgerbegehrens "Ja zu 10 H" mit. Es soll keine weiteren Windkraftanlagen im Stadtgebiet mehr geben. Debattiert wurde trotzdem - weil man rechtlich keinen Fehler machen wollte.
Die Grafik erklärt die 10H-Abstandsregelung


Offene Türen einrennen - mit diesem Bild lässt sich am ehesten beschreiben, wie das Anliegen, das in Weismain zu einem Bürgerbegehren führte, bei Stadtverwaltung und Stadtratsmehrheit aufgenommen wurde. Und zwar schon bevor 518 Unterschriften dafür gesammelt wurden, dass bei Planung und Umsetzung von Windkraftanlagen der Mindestabstand der zehnfachen Anlagenhöhe im gesamten Stadtgebiet verbindlich eingehalten wird. Diese "10H-Regelung" ist seit 2014 Bestandteil der bayerischen Bauordnung. Sie gilt daher selbstverständlich auch für Weismain. Aushebeln kann eine Kommune diese Vorschrift nur dann, wenn sie selbst einen neuen Bebauungsplan ausweist, der eine Unterschreitung der 10H-Regelung zum Inhalt hat. Doch schon im September vergangenen Jahres verpflichtete sich der Weismainer Stadtrat per Beschluss, genau dies nicht zu tun.
Zum Bürgerbegehren kam es trotzdem.

Vielleicht, weil man Wert auf die einjährige Bindungsfrist der eigenen Forderung legte, die ein "normaler" Stadtratsbeschluss, wie der, der schon bestand, nicht hatte. Es wurden also Unterschriften gesammelt, sogar etwa ein Drittel mehr als erforderlich. Als im Dezember Vertreter der Bürgerinitiative Jurawindpark und des Vereins Pro Heimat Fränkischer Jura die Listen Bürgermeister Udo Dauer (CSU) überreichten, wies dieser darauf hin, dass die Stadt Weismain mit ihrem Beschluss bereits weitergegangen sei, indem sie nämlich Ausnahmen von der 10H-Regelung einen Riegel vorschob. Auch in der Nachbarkommune Hollfeld habe man unter Berufung auf die 10H-Regelung die Planung einer Windkraftanlage gestoppt. Der Termin für eine Sondersitzung des Stadtrates wurde für den 18. Januar anberaumt, weil binnen Monatsfrist über ein Bürgerbegehren entschieden werden muss.
Es macht freilich keinen Sinn, einem Bürgerbegehren einen Bürgerentscheid folgen zu lassen, wenn Bürger und Verwaltung gar keine konträren Ziele verfolgen. Das Abstimmungsprozedere würde dann nur unnötig Kosten verursachen. Für solche Fälle sieht die Bayerische Gemeindeordnung vor, dass ein Bürgerentscheid entfällt, wenn der Gemeinderat das vom Bürgerbegehren Verlangte beschließt. Für diesen Beschluss gilt dann die gleiche Bindungsfrist von einem Jahr, als wäre es zu einem Bürgerentscheid gekommen.
Man konnte also davon ausgehen, dass der Weismainer Stadtrat in der Sondersitzung am Montag nur in einem formellen Beschluss den Willen der Bürger bekräftigen würde. Bürgermeister Dauer brachte den so auf den Punkt: "keine weiteren Windräder mehr im Stadtgebiet." Weil man es rechtlich einwandfrei machen wolle, und das Ziel allein mit der Formulierung des Bürgerbegehrens nicht erreicht werden könne, habe man sich über das Landratsamt und die Regierung juristischen Rat eingeholt, erklärte er.
Das Ergebnis war ein Beschlussvorschlag in drei Punkten, der zum einen die Einhaltung der 10H-Regelung beinhaltete, zum anderen die Stadtverwaltung beauftragte, Einwendungen zu erheben, sobald eine Nachbarkommune Bauleitplanungen zur Errichtung von Windkraftanlagen beginnt. Im dritten Punkt wurde zusammengefasst, dass damit die rechtlich zulässigen Forderungen des Bürgerbegehrens "Ja zu 10H" in vollem Umfang berücksichtigt werden. Der Nachsatz, dass das Bürgerbegehren "im Übrigen" unzulässig sei, meinte wohl schlicht den Bezug zu Vorhaben von Nachbarkommunen, den man ja in einem eigenen Beschlusspunkt vorweggenommen hatte, sorgte aber bei den Vertretern des Bürgerbegehrens für Empörung. Alle erforderlichen Kriterien seien eingehalten worden und damit sei das Bürgerbegehren zulässig. Und diese Zulässigkeit habe der Stadtrat zu bestätigen. Darüber hinaus wünsche man einen aus der Fragestellung des Bürgerbegehrens abgeleiteten Beschluss, nichts anderes. So hatte Sprecher Edwin Bergmann es den Stadträten im Vorfeld der Sitzung kundgetan, und so forderte er es auch in der Sitzung ein, nachdem ihm mehrheitlich das Rederecht erteilt worden war. Unter Applaus aus dem gut besetzten Zuhörerbereich nannte er die Debatte "eine Riesenshow".


Abstimmung über Zulässigkeit

Geschäftsleiter Dietmar Zwillich informierte darüber, dass es keiner separaten Entscheidung über die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens bedürfe, wenn die Ziele des Bürgerbegehrens in einem eigenen Beschluss übernommen werden. Doch Gabriele Huber (GUB) forderte per Antrag zur Geschäftsordnung eine Abstimmung über die Zulässigkeit ein, die in der Abstimmung dann auch festgestellt wurde.
Nach langem Hin und Her, Anträgen zur Geschäftsordnung, geringfügigen Umformulierungen der Erstfassung und Unterteilung in drei einzelne Beschlusspunkte sowie Streichen des Nachsatzes, dass im Übrigen das Bürgerbegehren unzulässig sei, gab es schließlich breite Zustimmung zum Beschlussvorschlag der Verwaltung.
/> Einzig Jasmin Schardt (Grüne) trug das nicht mit. Sie kritisierte, die Stadt habe die Planungshoheit abgegeben und Flächen für Windenergie nicht frühzeitig festgelegt. Da widersprach Bürgermeister Dauer, der sie darauf hinwies, dass Vorrangflächen in der Regionalplanung ausgewiesen wurden und dies nicht in den Händen der Stadt gelegen habe.
Dritter Bürgermeister Michael Dreiseitel (SPD) bemühte sich um eine positive Schlussbetrachtung: Mit drei Windkraftanlagen auf ihrem Gebiet habe die Stadt Weismain einen Anteil an der Energiewende geleistet, der sich seiner Meinung nach sehen lassen kann.