Sicher verwahrte Datenfülle
Autor: Ramona Popp
LKR Lichtenfels, Freitag, 20. November 2020
Vereine stehen für vielfältiges Miteinander, unterliegen aber genauen Vorgaben. Um den Zusatz "e.V." führen zu dürfen, ist eine notariell beglaubigte Anmeldung bei Gericht nötig. Und wo befindet sich das Registergericht?
Vereine gelten als typisch deutsch. Für nahezu alle Interessensgebiete gibt es welche, um die 600 000 im Land. Allerdings sind die Deutschen keineswegs Vereinsweltmeister, nicht einmal Europameister, wie die ZiviZgGmbH festgestellt hat. Laut ihren Datenerhebungen gibt es in den Niederlanden und Skandinavien mehr Vereine. Die Annahme, dass sie überwiegend im ländlichen Raum zu finden sind, ist auch falsch. Aber gerade auf dem Land sind Vereine wichtig für den gesellschaftlichen Zusammenhalt, ermöglichen Teilhabe und stoßen ehrenamtliches Engagement an. Gerade hier haben die Verantwortlichen jedoch oft Zukunftssorgen, weil jüngere Mitstreiter fehlen. Mehr als 15 500 Vereine in ländlichen Regionen haben sich in den zurückliegenden zehn Jahren aufgelöst.
Für einzelne Landkreise liegen solche Erhebungen nicht vor. Aber wo befindet sich eigentlich das Vereinsregister, wie darf man es sich plastisch vorstellen und wer verwaltet es?
Am Amtsgericht Lichtenfels werden wir nicht fündig, denn: Seit dem Jahr 2006 werden die Vereinsregister für die Landkreise Lichtenfels, Kronach und Coburg zentral am dortigen Amtsgericht geführt. Das Registergericht befindet sich im Landgerichtsgebäude, Ketschendorfer Straße 1. Das Vereinsregister ist dabei nur eines von mehreren Registern, die dort geführt werden, man denke nur an das Handels- oder Genossenschaftsregister. In Coburg sind zwei Registerrichter, zwei Rechtspfleger, ein Justizsekretär und eine Angestellte mit der Bearbeitung betraut.
Will eine Gemeinschaft als "eingetragener Verein" firmieren, bedarf es zunächst einer Anmeldung in notarieller Form.
Aufgrund der hohen Anzahl von "eingetragenen Vereinen" und der langen Aufbewahrungsfrist sind für die Ablage der Vereinsakten mehrere Räume notwendig. Allein für den Landkreis Lichtenfels befinden sich dort zirka 2000 Akten. Daniel Kolk, Richter am Landgericht und Pressesprecher, erklärt uns das Grundsätzliche: Für jeden eingetragenen Verein wird eine Akte geführt, jeweils bestehend aus einem Haupt- und einem Sonderband. Der Hauptband besteht aus den internen Schriftsätzen - Verfügungen, Kostenrechnungen et cetera. Im Sonderband sind die eingereichten notariellen Urkunden enthalten, die jedermann einsehen darf, ohne hierfür einen Grund darzulegen oder ein berechtigtes Interesse nachweisen zu müssen. Dazu braucht man sich nur an die Geschäftsstelle des Registergerichts zu wenden.
350 Vereine im Landkreis
Im Landkreis Lichtenfels existieren derzeit rund 350 eingetragene Vereine. Der letzte Neueintrag erfolgte am 2. September 2020, die letzte Löschung eines Vereins am 24. September ebenfalls dieses Jahres. Um welche Vereine es sich dabei handelt, das möchte uns die Pressestelle nicht verraten - mit dem Hinweis auf den Datenschutz. Auch wenn das Vereinsregister grundsätzlich öffentlich einsehbar sei, wäre es sehr unwahrscheinlich, dass jemand ohne entsprechenden Hinweis auf genau diese Informationen stoßen würde. Deshalb wolle man hier die jeweiligen Vereinsnamen nicht nennen, so die Begründung. Es dürfe auch kein Foto gemacht werden, auf dem die Beschriftung einer Akte lesbar ist.
Unser Fotograf betritt schließlich einen schmalen Raum mit einem Fenster an der Stirnseite und Stahlschränken links und rechts, etwa zur Hälfte mit abschließbaren Schubladen und Türen. Dazwischen ein Tisch, drei Stühle und ein grauer Bürohocker mit Trittfläche, der auch kleineren Leuten das Erreichen der oberen Regalreihen ermöglicht. Jahrzehntelanges bürgerschaftliches Engagement ist hier feinsäuberlich dokumentiert. Inzwischen muss die Anmeldung eines Vereins nicht mehr zwingend in Papierform erfolgen, sondern ist auf elektronischem Weg ebenso möglich.
Für die Vereine wiederum könnte sich die Nutzung digitaler Technologien auch aus ganz unbürokratischen Gründen lohnen: nämlich um mittels neuer Kommunikationswege neue Mitglieder zu gewinnen.
Broschüre Das Bayerische Staatsministerium der Justiz hat eine Broschüre mit vielen Informationen rund um das Vereinsrecht herausgegeben, die man online abrufen kann unter https://www.justiz.bayern.de/media/pdf/broschueren/vorschaubilder/vereinsrecht_-_rund_um_den_eingetragenen_verein.pdf. Kontakt Die Broschüre kann auch telefonisch angefordert werden unter der Rufnummer 089/122220.