Schwitzkasten und Verbalattacken sorgen für Heiterkeit im Lichtenfelser Gerichtssaal
Autor: Markus Häggberg
Lichtenfels, Donnerstag, 04. Dezember 2014
Überwiegend heitere Momente in Körperverletzungsverfahren sind selten. Am Mittwoch machte das Amtsgericht diesbezüglich eine Ausnahme, denn der Prozess gegen einen 22-jährigen Lichtenfelser bot Schmunzelkost. Bestraft wurde der Mann dennoch. 1500 Euro wird er dafür zu zahlen haben, dass er sich mit einem Gleichaltrigen an einer Bushaltestelle in Bad Staffelstein prügelte.
Ein Strafbefehl in Höhe von 1200 Euro stand im Raum. Diese hätte der Lichtenfelser bezahlen sollen, um nicht vorbestraft aus dem Vorfall vom 1. Mai herauszukommen. Damals begann der Ärger auf einem Fest in Nedensdorf, wo er mit seiner baldigen neuen Freundin seiner nahezu vergangenen Freundin begegnete. Am Ende begegneten sich die Parteien erneut an einer Bushaltestelle in Unnersdorf, wo es zu Handgreiflichkeiten kam. Dass diese nicht einseitig von seinem Mandanten geleistet wurden, darauf verwies Rechtsanwalt Thomas Weckbrodt. Aus den Vernehmungsprotokollen der Polizei las er an der Eskalation eine gewisse Mitschuld der Ex-Freundin heraus. Auf diesen Umstand gründete sein Einspruch gegen den Strafbefehl.
Der Angeschuldigte sah es so: Auf dem Dorffest sei seine Ex-Freundin, eine 18-jährige Lichtenfelserin, auf ihn und seine Begleitung zugekommen und habe im Vorbeigehen mit ihrem Handy der Frau auf die Nase gehauen.
Schlag mit dem Handy
"Ich habe ihn in den Schwitzkasten genommen und habe abgewartet, bis er sich beruhigt", so der Mann, der einen Kopf kleiner als sein damaliger Gegner war. Zudem verneinte er, mit Fäusten zugeschlagen zu haben. In der Beweisaufnahme machte seine Ex-Freundin eine zunächst unglückliche Figur, als sie bestritt, dass das Nasenbluten, unter welchem die Begleiterin ihres Ex-Freundes in Nedensdorf gelitten haben soll, ganz sicher nicht von ihrem Schlag mit dem Handy hergerührt haben dürfte. Aber sie gab zu, die Frau geschubst zu haben. Auf die von Lehmann gestellte Frage, ob Eifersucht im Spiel gewesen sei, antwortete sie mit "vielleicht". Nach Darstellung der Frau, haben sich ihr Ex-Freund und ihr Mehr-oder-weniger-Freund auf dem Boden gewälzt und sie habe Angst gehabt, dass ihrem Begleiter etwas geschieht. "Na, da hab auch ich reingeschlagen", sagte sie im Ton einer Frau, die Streitende auseinanderbringen möchte. "So, da haben auch Sie reingeschlagen - mit der Faust", sinnierte Lehmann. "Nein, mit dem Fuß", erhielt er von der 18-Jährigen zurück.
Für Sekunden war die Stimmung im Saal 14 des Amtsgerichts von allgemeiner Erheiterung getragen. Das blieb so, als die Frau noch ein wenig auf die Solidität ihrer Beziehungen zu den Männern einging. Damals habe sie kurz vor einer Beziehung mit dem Opfer gestanden, aber schon was mit ihm "gehabt". Mit dem Täter habe sie keine Beziehung mehr geführt, aber auch was gehabt. Heute habe sie was mit ihm, aber gerade keine Beziehung. "Sehr aufschlussreich", kommentierte Lehmann und entließ die Frau aus dem Zeugenstand.
Auch das Opfer trug gelegentlich nicht dazu bei, den genauen Tathergang zu erhellen. An ein Würgen konnte er sich erinnern, letztlich wurde aus dem Würgen aber doch wieder der Schwitzkasten. Aber danach sei es "härter zur Sache gegangen", weshalb er Schürfwunden im Gesicht und an den Armen, sowie Schwellungen im Gesicht davontrug.
Ein dritter Zeuge in Person einer 17-Jährigen trat auf, die im Wesentlichen die Anklage stützte. "Mein Herz hängt nicht an einer Verurteilung", warf Staatsanwältin Melanie Krapf lächelnd ein. Aber "spürbar" solle die Konsequenz für das Schlagen und Schubsen doch sein. Darum erging an den Beschuldigten das Angebot zur Verfahrenseinstellung gegen Zahlung von nun 1500 Euro. Der junge Mann akzeptierte.