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Prügelei in Kutzenberg: 41-Jähriger bekommt letzte Chance und muss Therapie antreten


Autor: Gabi Arnold

Lichtenfels, Montag, 14. Januar 2019

Die Tat ereignete sich im November 2017 in einer betreuten Wohnanlage im Klinikum Kutzenberg.
Ein gewalttätiger Alkoholiker wurde zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten verurteilt. Foto: Christopher Schulz (Symbolfoto)


Jetzt hat das Landgericht Coburg einen 41-Jährigen wegen versuchten Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten verurteilt. In das Gefängnis muss der schwer alkoholkranke Mann aber zunächst nicht, er bleibt im Maßregelvollzug, wo er therapiert werden soll.

Genau dies, so der Vorsitzende Richter Christoph Gillot, sei die zentrale Frage, nämlich ob der Angeklagte seine buchstäblich letzte Chance nutze. Denn der 41-Jährige habe bereits unzählige gescheiterte Klinikaufenthalte und Therapien hinter sich. "Er hat so viel abgebrochen, dass er keine Kostenübernahmen mehr bekommt", so Richter Gillot. Es sei im Sinne der Kammer, dass der vorbestrafte Mann langfristig von seiner Sucht geheilt und nicht wieder straffällig werde.

Auch in der Tatnacht waren demnach erhebliche Mengen von Alkohol im Spiel. Der Beschuldigte kaufte sich am dem Abend 1,5 Liter Wein und eine Flasche Doppelkorn, um sich in der betreuten Wohnanlage "ins Koma zu schießen". Er war laut Richter Gillot mit der Situation und der Betreuung unzufrieden, außerdem habe er sich von dem 64-jährigen Mitbewohner genervt gefühlt. Dieser habe dem Beschuldigten keine Ruhe gelassen, ihn verfolgt, gestänkert und provoziert. Nach Zeugenaussagen äußerste der 41-Jährige schon Tage vor Tat, dass er den 64-jährigen umbringen werde. Schließlich habe der 41-Jährige im stark alkoholisierten Zustand an die Zimmertür des älteren Mannes geklopft, diesen zu Boden gerissen, ihn von hinten in den Schwitzkasten genommen und mit dem Unterarm gewürgt, bis dieser blau im Gesicht wurde. Erst durch das Einschreiten eines weiteren Bewohners, der die Hilferufe gehört habe, habe der 41-Jährige von seinem Vorhaben abgelassen.

Das Gericht stützte sich auf die Aussagen des Gutachters Dr. Thomas Wenske, der bei dem Angeklagten neben der Alkoholabhängigkeit auch ein ausgeprägtes Borderline-Syndrom festgestellt hatte. "Er ist ein schwer gestörter Mensch, eine Unterbringung in der JVA ist deshalb nicht sinnvoll", so der Psychiater. Oberstaatsanwalt Martin Dippold und Rechtsanwalt Ralph Pittroff gingen in ihren Plädoyers beide von einem Tötungsvorsatz aus. Beim Strafmaß hielt Dippold fünf Jahre und drei Monate für angemessen, Rechtsanwalt Pittroff plädierte für drei Jahre. Beide waren sich einig, dass der Mann eine Therapie benötige. Das Urteil ist rechtskräftig.