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Prozess in Lichtenfels: 44-Jährige klärte Konflikte mit Fäusten


Autor: Markus Häggberg

Lichtenfels, Mittwoch, 10. Dezember 2014

Zwei Fälle von Körperverletzung werden einem 44-jährigen Lichtenfelser vorgeworfen. Das Amtsgericht Coburg sieht es als erwiesen an, dass der Mann ohne Arbeit, aber mit Drogenproblem zu Gewalt neigt. Er muss in Haft.


"Der Mann hat zwei Gesichter", bezeugte ein Hausbewohner am Mittwoch im Verfahren gegen einen 44-Lichtenfelser. Demnach könne der Angeklagte mal unverbindlich-nett, mal aufbrausend-aggressiv sein. Im Juni und Juli 2014 war er wohl beides. Am gestrigen Nachmittag erging im Amtsgericht eine mehrmonatige Haftstrafe gegen ihn.

"Ich muss ein bissl länger ausholen", suchte der derzeit arbeitslose Mann die Umstände zu erklären, die zu der ihm zur Last gelegten Körperverletzung vom Juni 2014 führten. Seinen Keller habe er wieder benutzen und all die Dinge ausräumen wollen, die seiner Meinung nach von seinem Nachbarn schon zu lange bei ihm untergestanden hätten. Schließlich brauche er den Lagerplatz für das Winterbrennholz. "Ich hab ihm nur mit dem Finger am Mund gestreift - ey, du hast mir aufs Maul gehauen", so die Erinnerung des Mannes ans damalige Geschehen in seinem Keller.



Wessen Keller war es nun?

Der, dessen Mund er gestreift haben wollte, war ein 40-jähriger Bauhelfer, der erklärte, dass es die Schwester des Angeklagten gewesen sei, die Verfügung über die Kellerräume gehabt habe. "Jetzt, nach zwei, drei Jahren kommt er daher - das war ja seiner Schwester Keller."

Dass der Angeklagte zugeschlagen habe, daran hegten weder Staatsanwalt Stefan Jäger noch Richter Christoph Lehmann Zweifel. Seit 1988 beschäftigt der mittlerweile hafterfahrene Mann Gerichte und dass er binnen sechs Wochen zweimal unschuldig in Verdacht geraten sein könne, mochte das Gericht nicht glauben.

Der zweite zur Anklage gebrachte Vorfall soll sich in der Nacht zum 16. Juli ereignet haben, als ein 38-jähriger Fernfahrer sich von dem Mann "abgepasst" fühlte. An der Unterführung in der Lichtenfelser Innenstadt soll er unvermittelt eine Kopfnuss erhalten haben. Die Folge sei ein Sturz gewesen, der zu ernstlichen Schmerzen und einer leichten Deformierung des Ellbogens führte.

Ärztliche Atteste als Beweis

Beide Vorfälle bestritt der Angeschuldigte, aber die vorgelegten ärztlichen Atteste sprachen eine andere Sprache. "Ich hab dem nix getan - wenn ich was getan hätt', dann hebt's ihn aus den Schuhen raus", sagte der Angeschuldigte zu seiner Verteidigung.
Aber die nutzte ihm nichts, auch nicht, dass er den 40-Jährigen flehentlich bat, zuzugeben, "keine bekommen zu haben". Zwei Gesichter in einem Mann hielt auch Christoph Lehmann für möglich, noch dazu, wo der Beschuldigte ein massives Drogenproblem mit Crystal Speed und Haschisch einräumte. "Der Sachverhalt steht für mich ohne jeden Zweifel fest", äußerte sich Lehmann. "Sie sind kein unbeschriebenes Blatt - und das ist schon etwas euphemistisch ausgedrückt", befand Jäger in seinem Plädoyer.

Sechs Monate Gefängnis

Zu sieben Monaten Haft ohne Bewährung wollte er den Lichtenfelser verurteilt wissen. Eben weil dieser ein Drogenproblem, keine Arbeit und kein günstiges Umfeld habe. Bei diesen Worten rang der Angesprochene mit den Tränen. Das Urteil nahm er gefasster auf: sechs Monate Haft für zwei Fälle vorsätzlicher Körperverletzung. Ohne Bewährung.