Druckartikel: Ohne Lärmschutz geht hier nichts

Ohne Lärmschutz geht hier nichts


Autor: Tobias Kindermann

Bad Staffelstein, Mittwoch, 23. Januar 2019

Der Stadtrat befasste sich mit der Lage an der Oberauer Straße. Hier sähe man gerne etwa eine Ferienhaussiedlung.
Blick über den Sportplatz des TSV hinüber zum Schramm-Gelände. Damit Lärmgrenzwerte eingehalten werden, müsste hier ein fünf Meter hoher Wall gebaut werden. Fotos: Tobias Kindermann


Es ist nicht gerade die Ecke der Stadt, die man Besuchern als erstes zeigen würde. Entlang der Oberauer Straße zeigt sich Bad Staffelstein nicht gerade von seiner besten Seite. Vor allem das Grundstück in der Kurve macht einen etwas heruntergekommenen Eindruck. Hier befinden sich Reste des ehemaligen Betonfertigteile-Werks der Firma Schramm und Norbert Schramm, dem das Gelände über eine seiner Firmen gehört, stört sich selber an dem momentanen Zustand. Und das nicht erst seit gestern. Zuletzt versuchte er, das war im Jahr 2014, ein Asylbewerberheim dort zu errichten. Fünf Monate zuvor hatte er Pläne für eine Ferienhaussiedlung an der Stelle präsentiert. Das erste Projekt scheiterte an Lärmschutzproblemen, das zweite daran, dass die Stadt in einem Bebauungsplan festgelegt hatte, auf dem Areal eine Nutzung für den Gemeinbedarf anzustreben.

Der Stadtrat nahm sich aber anschließend vor, dort einen Bebauungsplan aufzustellen. Wo keine Sportanlagen sind, sollen Kleingärten, Wochenendhäuser und Ferienwohnungen erlaubt sein. Nun befasste man sich mit diesem Plan mit dem Namen "Sport und Freizeitgelände Bad Staffelstein" und dem größten Problem: Wie sind die Lärmemissionen zu beurteilen?

Das Areal umfasst nicht nur das Schramm-Gelände, sondern auch die Sportanlagen und die Kleingärten in dem Bereich. Zu beurteilen waren der Lärm von den gegenüberliegenden Gewerbegebieten, der Oberauer Straße sowie dem Sport- und Fußballplatz des TSV. Also drei verschiedene Einflüsse.

Die Stadt hatte die "schalltechnische Untersuchung" beim Ingenieurbüro Ibas in Auftrag gegeben, Dieter Valentin, Mitarbeiter des Unternehmens aus Bayreuth, stellte das Ergebnis vor. Einfach gesagt: Ohne Lärmschutzwälle- und Wände am Schramm-Areal wird es kaum gehen. Die Fläche, auf der sich die Kleingärten befinden, sind relativ unkritisch.

Spielraum nach oben

Doch davor hatte der Stadtrat erst einmal zu überlegen, in welche Klasse er das Gebiet einordnet, als reines Wohngebiet oder allgemeines Wohngebiet. Da schon eine Nutzung in der Umgebung vorliegt in Form von Gewerbebetrieben, entschied sich der Stadtrat, gegen die Stimme von Jürgen Hagel (CSU), für eine Einordnung als letzteres. Die Richtwerte für ein allgemeines Wohngebiet liegen bei 55 dB am Tag und 40 dB in der Nacht, fünf dB mehr als bei einem reinen Wohngebiet.

Das Planungsbüro hatte jeweils separate Berechnungen für Verkehr, Gewerbe und Sport durchgeführt, mit und ohne Lärmschutz. Der bestand aus einer drei Meter hohen Mauer zwischen Schramm-Gelände und Oberauer Straße und einem fünf Meter hohem Wall am Übergang zum Sportplatz. Dabei, das wurde in der Diskussion klar, hat das Büro noch nicht eingerechnet, dass der Sportplatz des TSV künftig stärker benutzt werden könnte, weil er als einziger im Landkreis einen Fußballplatz mit Kunstrasenbelag besitze. Und der TSV soll nach dieser Investition nicht durch eine Wohnbebauung ausgebremst werden, bestand unter den Räten Einigkeit. Jetzt wird der Plan den weiteren Verfahrensweg durchlaufen, bevor er rechtskräftig wird.

Auf Antrag der SBUN wurden die Öffnungszeiten zur Eintragung für das Volksbegehren "Rettet die Bienen" erweitert. Eine Eintragung ist von Montag bis Mittwoch nun auch bis 17 Uhr möglich. Die Frist beginn am Donnerstag, 31. Januar, und läuft bis Mittwoch, 13. Febuar.