Neues Leben im Schloss
Autor: Thomas Micheel
Redwitz, Donnerstag, 04. Mai 2017
Maßnahmen an den Oberflächenwasser- Einleitungsstellen Zehntgraben und Buchgraben sowie die Nutzung des Schlosses Redwitz beschäftigten den Gemeinderat.
Otto Schardt, Eigentümer des Redwitzer Schlosses, sowie Architekt Andre Rösch stellten dem Gemeinderat das Nutzungskonzept für das Schloss sowie das Bauvorhaben und den Umbau mit Instandsetzung und Sanierung vor. Damit werden wesentliche historisch und denkmalpflegerisch bedeutende Bauteile erhalten.
Beschädigt seien unter anderem das Dach und das Dachtragwerk, die Holzbalkendecke, die Innenwände, das Gewölbe und die Außenwände wie auch die Elektroanlage. Etliche Instandsetzungsmaßnahmen seien erforderlich. Als Nutzung seien Ferienwohnungen mit 20 Betten sowie Büros und Praxiseinheiten vorgesehen. Der Schlosshof soll öffentlich zugänglich gemacht werden.
Abgesprochen sei auch der Einbau eines Lifts, der die Etagen verbinde. Die Nutzfläche betrage circa 1000 Quadratmeter. Die Gesamtkosten der geplanten Sanierung belaufen sich auf knapp 3,8 Millionen Euro. Mit Reserve und bereits vom Eigentümer erbrachten Leistungen steigern sie sich auf 4,3 Millionen Euro.
An den Zuschüssen über die Städtebauförderung beteiligt sich unter anderem die Gemeinde mit 40 Prozent in Höhe von 600 000 Euro. Der Baubeginn sei im Mai 2018 geplant, die Fertigstellung im August 2020.
Der Gemeinderat begrüßte die vom Eigentümer beabsichtigte Sanierung und Nutzung des Schlosses und bekräftigte, vorbehaltlich der Ermittlung der genauen Zuschusshöhe, dieses Vorhaben im Rahmen der Städtebauförderung finanziell zu unterstützen.
Auflagen für Abwasseranlage
Walter Brandner und Natalie Pöperl vom Ingenieur-Büro SRP in Kronach erläuterten die Planungen und die weitere Vorgehensweise bei der Abwasseranlage mit den Oberflächenwassereinleitungsstellen Bereich Zehntgraben und Buchgraben. So müsse die Gemeinde Redwitz wegen Auflagen in den wasserrechtlichen Erlaubnisbescheiden Rückhaltemaßnahmen bei der Einleitung von Oberflächenwasser in den Buchgraben und den Zehntgraben ergreifen. Das Einzugsgebiet Zehntgraben betrage 13,3 Hektar. Dafür werden 400 Kubikmeter Rückhaltevolumen benötigt. Das Rückhaltebecken und die Umverlegung und Renaturierung des Zehntgrabens kosten rund 120 000 Euro. Die beiden Einzugsgebiete des Buchgrabens betragen 5,92 Hektar mit einem benötigten Rückhaltevolumen von 365 Kubikmetern sowie 13,6 Hektar mit einem benötigten Rückhaltevolumen von 1127 Kubikmeter. Hier werden die Planungen weiter vorangetrieben. Eine Kostenschätzung liegt noch nicht vor. Der Gemeinderat stimmte den vorgeschlagenen Maßnahmen zu.
Monsterleitung rückt der Ortschaft näher
Verwaltungsrat Heinrich Dinkel ließ wissen, dass die vier Übertragungsnetzbetreiber der Bundesnetzagentur (BNetzA) den zweiten Entwurf des Netzentwicklungsplans (NEP) 2030 übergeben und im Internet veröffentlicht haben. Die Alternative P44mod werde weiter als Alternative zum Projekt P44 genannt. Anders als im ersten Entwurf gebe es jetzt sogar wieder für P44mod einen eigenen Steckbrief (wie bereits früher im Netzentwicklungsplan 2025). Die Trasse P44 werde zwar weiter von den ÜNB bevorzugt, P44mod wurdeaber wieder zr ernsthaften Alternative aufgewertet. Darüber hinaus habe die BNetzA die ÜNB aufgefordert, zusätzlich Alternativen zur P44 zu untersuchen und diese in den zweiten Entwurf des NEP 2030 aufzunehmen.
Neben der bereits bekannten P44mod (Altenfeld-Redwitz- Würgau-Ludersheim) seien nunmehr genannt Altenfeld- Remptendorf-(Redwitz)-Würgau-Ludersheim sowie Altenfeld- Remptendorf-(Redwitz)-Mechlenreuth.
Aus Gründen der netztechnischen Effizienz lehne Tennet die drei genannten Alternativen ab. Die Umsetzung einer dieser Varianten würde weitere Netzverstärkungen auf anderen Leitungen zwischen Thüringen und Hessen sowie zum Teil im nordbayerischen Raum in erheblichem Umfang nach sich ziehen. Tennet schätzte deshalb die Bestätigung dieser Alternativen durch die BNetzA als gering ein.
Voraussichtlich im Sommer werde die Bundesnetzagentur den zweiten Entwurf des NEP 2030 zur öffentlichen Konsultation stellen. Das bedeute, dass dann deutschlandweit wieder Stellungnahmen zum Netzentwicklungsplan eingereicht werden können. Bis Ende 2017 soll der zweite Entwurf des NEP 2030 durch die BNetzA bestätigt werden.
Da die Entscheidung auf politischer Ebene getroffen werde, mahnte Jochen Körner, wachsam zu bleiben und mit den Mandatsträgern zu sprechen, damit Redwitz nicht von einer weiteren unzumutbaren Leitung betroffen werde.
Unterstützung zugesagt für Kutzenberg
Der Redwitzer Gemeinderat folgt dem Antrag der CSU-Fraktion zum Erlass einer Resolution zum Erhalt des Standorts des Bezirksklinikums Obermain in Kutzenberg. Das ist so beschlossen worden.
Diese Resolution richte sich gegen die Verlagerung von Teilen des Bezirksklinikums Obermain in Kutzenberg an andere Standorte. Der Gemeinderat der Gemeinde Redwitz spreche sich für den Klinikstandort Kutzenberg aus. Eine Verlagerung von Teilen des Bezirksklinikums sei nicht im Sinn der Gemeinde Redwitz, der dortigen Arbeitnehmer und des Landkreises Lichtenfels als Bayerische Gesundheitsregion Obermain. Es werden alle Anstrengungen unterstützt, die den Erhalt des Bezirksklinikstandortes in seiner jetzigen Form zum Gegenstand haben und den Ausbau des Standortes fördern.
Zuschuss für Wegkreuz
Bürgermeister Christian Mrosek informierte, dass das Wegkreuz in Trainau auf Höhe des Anwesens Redwitzer Straße 8 entfernt werden musste, da es stark verfallen war. An der ursprünglichen Stelle soll wieder ein neues Kreuz aufgestellt werden.
Das Kreuz stifte Gartenbauvereinschef Holger Stumpf, das Kupferdach Schmied Brunner-Baumgärtner. Der Christuskorpus koste etwa 2000 Euro und soll von der Gemeinde beschafft werden. Der Gemeinderat ist einverstanden. 300 Euro kommen von Landrat Meißner.