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Modellfluggruppe Phoenix darf Zufahrt nutzen


Autor: Ramona Popp

Hochstadt, Freitag, 07. März 2014

In der Streitsache Modellfluggruppe Phoenix Lichtenfels gegen die Gemeinde Hochstadt hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof München das Urteil des Verwaltungsgerichts Bayreuth zugunsten der Modellfluggruppe abgeändert.
Dieses Schild verbietet der Modellfluggruppe Phönix, den Weg zu ihrem Übungsplatz mit Kraftfahrzeugen zu befahren. Die jüngste Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes München räumt dem Verein aber ein Zufahrtsrecht ein. Foto: Gerda Völk


Demnach ist die Benutzung der öffentlichen Wege, um zu dem vom Verein gepachteten Grundstück in der Gemarkung Zeublitz zu gelangen, als Gemeingebrauch anzusehen und bedarf keiner gesonderten Genehmigung. Die Gemeinde Hochstadt hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.

Der zu erwartende An- und Abfahrtsverkehr durch die knapp 20 Vereinsmitglieder halte sich in Grenzen, so dass die Münchner Richter an der Gemeinverträglichkeit der Nutzung der Wege keinen Zweifel hegen.

Vorsitzender Jürgen Christ von der Modellfluggruppe zeigte sich "unheimlich erleichtert" über diese Entscheidung nach über vier Jahren. Er findet es eher traurig, dass man überhaupt den Rechtsweg habe beschreiten müssen, dies sei für seinen Verein die Ultima Ratio gewesen. Ein Antrag auf Verlängerung der bis zum Sommer befristeten Aufstiegsgenehmigung beim Luftamt sei nun in Arbeit. Ziel bleibe weiterhin ein friedliches Miteinander mit den Bürgern vor Ort.