Michelauer kommt um Strafe nicht herum
Autor: Markus Häggberg
Lichtenfels, Dienstag, 24. Oktober 2017
Weil der 20-Jährige den gegen ihn verhängten Auflagen nicht nachkam, stand er jetzt erneut vor dem Amtsgericht.
Die eigene Inkonsequenz machte einem 20-jährigen Michelauer einen dicken Strich durch die Rechnung. Einer Sache, die schon längst ausgestanden sein konnte, verlieh sie damit am Amtsgericht neuen Schub. Zum Nachteil des wegen unerlaubtem Besitzes von Betäubungsmittel angeklagten jungen Mannes.
"Schauen Sie mal, wir sitzen jetzt wegen fünf Stunden hier, das ist doch Quatsch", bemerkte Staatsanwältin Dominique Amend gegenüber dem in der Logistikbranche beschäftigten Mann. Der wurde am 1. April 2017 mit 3,59 Gramm Marihuana am Bahnhof in Michelau aufgegriffen und erhielt dafür unter anderem 20 Stunden Arbeitsauflage aufgebrummt.
Was folgen sollte, war ein zunächst guter Eindruck und dann nichts mehr. Nach 15 Arbeitsstunden stellte der Mann nämlich seine Bemühungen ein, meldete sich nicht mehr bei Gericht und erklärte sein Verhalten auch gar nicht. So wurde die Angelegenheit neu aufgerollt.
Richterin Ulrike Barausch hakte nach: "Hätten Sie sich halt mal beim Gericht gemeldet." Zur Antwort erhielt sie, dass sein Handy kaputt gewesen sei. Eine Ausflucht, die Amend als solche markierte und dem Mann die Leviten las, wonach es Festanschlüsse gebe, die Telefonnummer des Gerichts im Internet zu finden sei und er auch hätte persönlich vorbeikommen können.
Auch wurde neuerlich der Versuch gestartet, zu beleuchten, weshalb der Mann eigentlich das Marihuana besaß. "Tja, wollte mal was ausprobieren", erklärte der Gefragte und versicherte, an einen Weiterverkauf wirklich nicht gedacht zu haben. Dabei hatte er ein Angebot zu machen: "Ich könnte ja nochmal 20 Stunden machen."
Neben diesem Entgegenkommen gab es seitens des Angeschuldigten aber auch eine Abweisung. Denn auf die Frage, woher er das Marihuana habe, entgegnete der 20-Jährige forsch, dass das "ja wohl mein Problem" ist. "Wenn man hier was will, darf man zur Staatsanwältin nicht frech sein", bremste ihn Barausch aus.
Nun erklärte sich der Beschuldigte und ließ durchblicken, dass er niemanden verpetzen wolle. "Ich bin nicht so", schob er nach. "Dann bin ich auch nicht so", konterte die Staatsanwältin und deutete an, dass er sich eine Einstellung des Verfahrens in ihren Augen "auch verdienen" müsse. In ihrem Plädoyer regte sie eine neuerliche Auflage von 35 Arbeitsstunden an, zudem eine halbjährige Teilnahme an einem sozialen Projekt.
Ganz so happig sollte es wegen der vermasselten fünf Stunden für den Michelauer nicht kommen. Doch zu dem Dreifachen der einst nicht geleisteten Stundenzahl verhalf ihm Richterin Ulrike Barausch. Zudem erging an den Verurteilten noch die Auflage zur zweimonatigen Teilnahme an sozialen Schulungsmaßnahmen. Bei Zuwiderhandlung stellte Ulrike Barausch dem Mann auch etwas in Aussicht: Vier Wochen Ungehorsamsarrest.