Lösung der Hochwasserfrage in Lichtenfels nur im Ganzen möglich
Autor: Redaktion
Lichtenfels, Mittwoch, 27. November 2019
Der Bauausschuss Lichtenfels hat einen Antrag von CSU und JB abgelehnt, eine Planung für den Hochwasserschutz am Leuchsenbach in Auftrag zu geben.
Heiße Diskussionen gab es in der öffentliche Sitzung des Bau- und Umweltausschusses der Stadt Lichtenfels am Dienstagnachmittag im Rathaus II. Hintergrund war die Planung eines Hochwasserschutzes entlang des Leuchsenbaches in Mistelfeld, der von der Stadt sowie vom Wasserwirtschaftsamt Kronach geprüft werden soll.
Den Antrag hatten die Fraktionen von CSU und Jungen Bürger eingereicht. Das Gremium lehnte ihn letztlich in der vorgelegten Fassung ab.
Der Landschaftspflegeverband war beauftragt worden, ein Renaturierungs- und Pflegekonzept für die Gewässer dritter Ordnung - die Leuchse ist so ein Fluss - zu erarbeiten. Dieser ist aktuell in Arbeit. Der im Antrag der CSU und der Jungen Bürger vorgeschlagene Bau von Ufermauern geht jedoch grundsätzlich in die falsche Richtung, da eine weitere Kanalisierung der Leuchse im Widerspruch zur europäischen Wasserrahmenrichtlinie stünde.
Zwischenergebnis liegt vor
Außerdem liegen der Stadt Zwischenergebnisse der sogenannten HQ100-Berechnung (Hochwasserabfluss, der statistisch gesehen einmal in 100 Jahren erreicht wird) vor. Dabei zeigte sich, dass neben Mistelfeld auch die Kernstadt Lichtenfels durch große Überflutungsflächen von einem solchen Ereignis betroffen wäre.
Demnach müssten alle Stadtteile betrachtet werden. Nur dann erhielte die Stadt auch die im Antrag dargestellte Förderung. Vor lokalen Starkregenereignissen könne auch eine Hochwasserschutzmaßnahme an der Leuchse nicht vollständig schützen. Ein zusätzliches Sturzflut-Risikomanagement wäre erforderlich.
Eine beantragte Anhebung der Brücken, die zum Teil historisch und erhaltenswert sind, ist technisch nicht möglich. Zudem soll ein Antrag keine technischen Lösungsvorgaben beinhalten, sondern alle Möglichkeiten einer ergebnisoffenen Prüfung zulassen. Die Problematik im Lehenweg sei darauf zurückzuführen, dass Anlieger in der Vergangenheit das Bachbett der Leuchse durch Mauern und Auffüllungen eingeengt haben. Da die Leuchse als ein Anliegergewässer eingetragen ist, obliegt die Pflege der Uferböschungen den Eigentümern der Uferflurstücke.
Kosten können umgelegt werden
Die Kommunen können die Kosten für den innerörtlichen Ausbau der Gewässer auf die Eigentümer der Flurstücke umlegen, wenn sich für diese ein Vorteil ergibt. Vorteile wären eine Nutzenmehrung oder eine Schadensabwehr. So wären die entstehenden Kosten der Hochwasserfreilegung der Leuchse beitragsrechtlich auf die Anrainer umzulegen.