Lichtenfelserin zahlt für Beratung bei Rechtsanwältin nicht: 750 Euro Geldstrafe
Autor: Markus Häggberg
Lichtenfels, Mittwoch, 24. August 2016
Wegen Betrugs hatte sich am Dienstag eine 37-Jährige aus dem Raum Lichtenfels vor Gericht zu verantworten.
Dabei hätte es womöglich nicht so weit kommen müssen, denn auch ohne Schaden anzurichten, habe für die Angeklagte die Möglichkeit bestanden, eine Dienstleistung in Anspruch zu nehmen - kostenlos.
Richter Stefan Hoffmann fragte und formulierte sehr behutsam gegenüber der mitunter verschüchtert wirkenden Frau vor ihm. Diese versicherte mehrmals, keine Betrugsabsicht gehabt zu haben, als sie im Oktober 2015 eine Rechtsberatung in Anspruch nahm, ohne diese zu bezahlen oder sich um Zahlungsaufforderungen zu kümmern. Um 334 Euro brachte sie eine Rechtsanwältin, die als Zeugin gegen die Frau auftrat.
Ob ihr bekannt war, dass eine Rechtsberatung etwas kostet, erkundigte sich Hoffmann bei der Angeklagten. "Ja, aber ich wusste nicht, dass es gleich so viel kostet." Eigentlich sei es um ein Pferd gegangen, welches ihrer Tochter nahe stand.
Zweimaliges Anmahnen
Diesen Ausführungen hielt Hoffmann entgegen: "Wenn man so oft von jemandem was versprochen bekommt und der sich nicht daran hält [...], wie kann man sich darauf verlassen?" Eben weil es um sein Kind gegangen ist, so die Frau, habe sie gedacht, "er bewegt sich jetzt mal". Die Ironie in der ganzen Angelegenheit könnte darin bestehen, dass die Angeklagte ein anwaltliches Beratungsgespräch nebst weiterführender Beratung womöglich auch auf Beratungshilfeschein hätte bekommen können. Die Rechtsanwältin sagte aus, dass ihr der Hinweis auf diese Praktik gegeben wurde. Auch über mögliche Kosten sei die Frau aufgeklärt worden. "Sie zahle alles selber", so die 41-jährige Rechtsanwältin, soll die Antwort darauf gelautet haben.
"Sie hat auch nicht um Ratenzahlung angefragt", so die Zeugin weiter. Durch zweimaliges Anmahnen hätten sich die Kosten des Ganzen nun in Richtung 500 Euro bewegt.Für die Staatsanwaltschaft, vertreten durch Rechtsreferendar Christoph Pabstmann, sowie Richter Hoffmann stand der Sachverhalt des Betrugs fest. Ein schlechtes Licht auf die Angeklagte warf auch die Verlesung der Einträge, die das Bundeszentralregister zu ihrer Person bereithielt. Zweimal wurde die 37-Jährige schon wegen Betrugs verurteilt, was ihr Geldstrafen in Höhe von über 1600 Euro einbrachte. Diesmal wird sie 750 Euro aufbringen müssen. Zu einem kurzen Wortwechsel zwischen der Verurteilten und der Rechtsanwältin kam es im Gerichtssaal auch. Die beiden Frauen verständigten sich auf eine verbindliche Ratenzahlung. Mit Warnung seitens der Anwältin: "Wenn nicht, das sage ich Ihnen gleich, leite ich ein Vollstreckungsverfahren ein."