Druckartikel: Lichtenfelser kurvt nachts auf dem Staffelberg herum

Lichtenfelser kurvt nachts auf dem Staffelberg herum


Autor: Tim Birkner

Bad Staffelstein, Montag, 14. Januar 2013

Der Berg der Franken ist Schutzgebiet - und darf nur mit Ausnahmegenehmigung befahren werden. Einem 27-Jährigen war das völlig egal: Er kurvte mit seinem Auto auf dem Plateau des Staffelberges herum. Das Naturschutzgesetz sieht Bußgelder bis 50.000 Euro vor.
Das Kreuz auf dem Staffelberg. Archivfoto: Matthias Einwag


Mit dem Auto auf den Berg der Franken. Das geht nur mit Ausnahmegenehmigung - und auch nur auf den befestigten Wegen. Montag, kurz nach Mitternacht, melden sich Zeugen bei der Polizei, die auf dem Plateau einen VW Passat herumkurven sahen.

Von einer Streife konnte das Fahrzeug kurze Zeit später in Wolfsdorf angehalten werden. Der 27-jährige Fahrer aus Lichtenfels war alleine im Auto und gab den Verstoß zu. Er erhält nun eine Ordnungswidrigkeitenanzeige wegen eines Verstoßes nach dem Bayerischen Naturschutzgesetz. Zuständig ist hier das Landratsamt. Nachdem der Staffelberg ein Schutzgebiet ist, sieht das Gesetz ein Bußgeld bis zu 50.000 Euro vor. tb