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Lichtenfels: Angeklagte flüchtet aus Gerichtssaal


Autor: Markus Häggberg

Lichtenfels, Freitag, 24. Juli 2020

Es war eine Ungehörigkeit, die sich am Dienstag im Gericht ereignete. Die Angeklagte stand auf und floh während der Verhandlung aus dem Gerichtssaal. Nun wird sie in Bälde vorgeführt werden.
Eine Angeklagte flüchtete in einer Verhandlungspause aus dem Amtsgericht Lichtenfels.  Symbolfoto: Ferdinand Merzbach/Archiv


Das hat es bisher nur einmal am Amtsgericht gegeben. Eine Angeklagte, in diesem Fall eine 37-jährige Verkäuferin aus Lichtenfels, erhob sich während einer Verhandlungspause von ihrem Stuhl und bewegte sich zur Tür des Saals 14. Als Richterin Daniela Jensch ihr Halt gebot, quittierte sie mit "Ganz bestimmt nicht" und verließ den Raum. Eine ihr nacheilende Justizsekretärin konnte sie nicht mehr abfangen - die Frau war verschwunden und kam auch durch die Schleuse des Gerichts.

Doch schon die Verhandlung selbst bot Grund genug, um als ungewöhnlich betrachtet zu werden. Denn immer wieder unterbrach und störte die 37-Jährige den Ablauf des Geschehens, immer wieder warf sie während der Aussage des Zeugen abfällige Kommentare ein.

Handy ins Gesicht

Es ging darum, dass sie diesem Zeugen in der Nacht des 11. Juni 2019 körperlich zugesetzt haben soll. Damals lebte sie in einer Beziehung mit dem Enddreißiger und soll ihm relativ unvermittelt ihr Handy auch gegen das Gesicht geworfen haben.

Die Frau selbst sprach davon, dass ihr damaliger Freund eine Spionage-App auf ihrem Handy installiert habe. Der Mann hingegen schilderte die Frau als jemanden, der zum Zeitpunkt des Tatgeschehens alkoholisiert gewesen sei und sich Alkohol per Taxi haben bringen lassen. Zweimal wurde er dabei unterbrochen, seine Sicht der Dinge darzulegen. Die impulsive Frau, die schon unter Tränen den Gerichtssaal betrat, fauchte den Zeugen an, er solle sich seine Lügen gut überlegen. Zwei-, dreimal ließ ihr Richterin Jensch derlei durchgehen, aber sie warnte die Frau auch, dass bei weiteren Störungen ein Ordnungsgeld gegen sie verhängt würde.

Als der Zeuge das Verhältnis zwischen der Frau und seiner eigenen Tochter schilderte, rief die Angeklagte dazwischen, wie wenig sie von seiner Tochter halte. Damit handelte sie sich eine Ordnungsstrafe in Höhe von 100 Euro ein. Als Kur diente ihr das nicht, denn wenig später rief sie, dass ihr Handywurf abgesehen von der Hässlichkeit des Zeugen keine weiteren Folgen für diesen gehabt habe. Jetzt wurde Jensch erneut deutlich: "Ich lass mir nicht von Ihnen auf der Nase rumtanzen, das ist respektlos gegenüber allen Anwesenden." Dazu verhängte sie eine weitere Geldstrafe, nun in Höhe von 150 Euro. Von ihrem Recht, dem Zeugen Fragen zu stellen, machte die Angeklagte nicht sonderlich Gebrauch. Sie schrie lediglich: "Ansonsten will ich nur noch, dass er stirbt!"

Auch Staatsanwalt Johannes Tränkle durfte schon eingangs des Verfahrens seine Erfahrungen mit der Angeklagten machen. "Darf ich jetzt endlich mal Einspruch einlegen?", fragte sie laut und fordernd in Richtung Tränkle, während dieser noch die Anklageschrift verlas.

Was die Frau zum Verlassen des Saals veranlasste, dürfte mit dem Verdacht zu tun haben, die Frau sei womöglich nicht ganz nüchtern. Also sollte Polizei anrücken, um mit ihr einen Alkoholtest zu machen. Die darum entstandene Verhandlungspause nutzte die Angeklagte zur Flucht. Jetzt darf sich die Frau darauf einrichten, dass sie zum nächsten anberaumten Verhandlungstermin polizeilich vorgeführt wird.