Lichtenfels: 3G-Regelung und FFP2-Maskenpflicht in Rathäusern - diese Kommunen sind betroffen
Autor: Redaktion
Weismain, Montag, 15. November 2021
Im Kreis Lichtenfels haben die Kommunen Burgkunstadt, Altenkunstadt und Weismain weiterhin ihre Rathäuser für Bürgerinnen und Bürger geöffnet. Es gelten aber die 3G-Regeln und eine FFP2-Maskenpflicht.
Für den Besuch der Rathäuser in den drei Kommunen Burgkunstadt, Altenkunstadt und Weismain gilt ab sofort die 3G-Regelung (Geimpft, Genesen, Getestet). Weiterhin ist das Tragen einer FFP-2 Maske verpflichtend, erklärt die Stadt Weismain in einer Pressemitteilung.
Der Zugang in die Rathäuser kann nur nach Vorlage eines Testnachweises erfolgen. Zum Status „getestet“ ist sowohl ein PCR-Testnachweis wie auch ein Antigen-Schnelltest-Nachweis zulässig.
Selbsttests vor Ort sind nicht möglich. Die Eingangstüren sind verschlossen, weshalb die Bürgerinnen und Bürger gebeten werden, bei dringenden, unaufschiebbaren Anliegen an den Haupteingängen der Rathäuser zu klingeln.
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Für Terminvereinbarungen wird gebeten telefonisch oder per E-Mail mit den entsprechenden Mitarbeitern Verbindung aufzunehmen und Termine abzusprechen.