Im Kreis Lichtenfels haben die Kommunen Burgkunstadt, Altenkunstadt und Weismain weiterhin ihre Rathäuser für Bürgerinnen und Bürger geöffnet. Es gelten aber die 3G-Regeln und eine FFP2-Maskenpflicht.
Für den Besuch der Rathäuser in den drei Kommunen Burgkunstadt, Altenkunstadt und Weismain gilt ab sofort die 3G-Regelung (Geimpft, Genesen, Getestet). Weiterhin ist das Tragen einer FFP-2 Maske verpflichtend, erklärt die Stadt Weismain in einer Pressemitteilung.
Der Zugang in die Rathäuser kann nur nach Vorlage eines Testnachweises erfolgen. Zum Status „getestet“ ist sowohl ein PCR-Testnachweis wie auch ein Antigen-Schnelltest-Nachweis zulässig.
Selbsttests vor Ort sind nicht möglich. Die Eingangstüren sind verschlossen, weshalb die Bürgerinnen und Bürger gebeten werden, bei dringenden, unaufschiebbaren Anliegen an den Haupteingängen der Rathäuser zu klingeln.
Für Terminvereinbarungen wird gebeten telefonisch oder per E-Mail mit den entsprechenden Mitarbeitern Verbindung aufzunehmen und Termine abzusprechen.
Man würde ja gerne einen Termin ausmachen. Aber wenn niemand ans Telefon geht? Und selbst die Zentralnummern nur dauerbesetzt sind?
Ach ja, E-Mail. Eine schöne Sache. Aber was nützt es mir, wenn ich eine Woche und länger auf eine Antwort warten muss? Nur um dann zu erfahren, dass alle Termine (zu den normalen Büroöffnungszeiten) für die nächsten zwei oder drei Wochen bereits ausgebucht sind?
Diese ganzen Lippenbekentnisse lesen sich gut. Auf Papier und digital. Die Wahrheit sieht anders aus.