Druckartikel: Lebensversicherung an der Zimmerdecke

Lebensversicherung an der Zimmerdecke


Autor: Ramona Popp

LKR Lichtenfels, Dienstag, 24. Oktober 2017

Ab dem neuen Jahr sind Rauchmelder in Wohnungen Pflicht. Aber dessen sind sich viele überhaupt nicht bewusst. Dabei sollten allein die Fakten überzeugen.
Das Anbringen von Rauchwarnmeldern ist recht schnell gemacht. Unser Bild zeigt Kaminkehrermeister Dietmar Mayer aus Döringstadt bei dieser Tätigkeit. Schornsteinfeger sind hier gerne beratend tätig sowie bei der Überprüfung oder auch Anschaffung behilflich.Benjamin Mayer


Jeden Tag stirbt in Deutschland ein Mensch bei einem Brand. Ein Durchschnittswert, der das Leid, das dahintersteht, nicht ausdrücken kann. Die meisten dieser Brandopfer sterben nicht durch Feuer, sondern durch eine Rauchgasvergiftung, und zwar im Schlaf. Nur wenige Atemzüge giftiger Gase genügen, um die Bewusstlosigkeit und den baldigen Tod herbeizuführen. Es ist ein Trugschluss, anzunehmen, man würde schon aufwachen, wenn Qualm sich in der Wohnung breit macht: Wenn wir schlafen, ist unser Geruchssinn ausgeschaltet. Das jüngste bittere Beispiel aus der Region: In Haßfurt starb ein Ehepaar bei einem Schwelbrand in seinem Haus; der Sohn erlitt eine schwere Rauchgasvergiftung. Das Drama ereignete sich in den frühen Morgenstunden des 14. Oktobers. Der bundesweite "Tag des Rauchmelders" war kaum vergangen. Diese unscheinbaren kleinen Geräte hätten auch hier Leben retten können, wären sie denn an der Zimmerdecke montiert gewesen.
Ab dem Jahresende gibt es dafür in Bayern sogar eine Verpflichtung. Aber diese Regelung, schon vor Jahren mit einer entsprechenden Übergangsfrist erlassen, scheint noch nicht wirklich in der Bevölkerung angekommen zu sein.

Diesen Eindruck hat jedenfalls Kreisbrandmeister Lutz Schneider, der auch als Pressesprecher der Feuerwehren fungiert. Aus eigener Initiative heraus hat er über die Volkshochschule Vortragsabende in verschiedenen Orten angeboten, um Tipps zum Brandschutz zu geben und über die bevorstehende Rauchmelderpflicht zu informieren. Der Zuspruch war bislang allerdings so gering, dass von sieben angesetzten Terminen nur einer tatsächlich stattfand, und auch bei diesem, in Bad Staffelstein, sprach Schneider nur vor einer kleinen Gruppe. Dabei ist ihm die Prävention ein echtes Anliegen, er investiert seine Zeit komplett ehrenamtlich.

Lutz Schneider macht sich nach einem Wohnungsbrand häufig persönlich ein Bild von dem Schaden. Er hat dabei auch schon einen nahezu verbrannten Rauchwarnmelder gesehen, der aber zuvor ein Menschenleben gerettet hat. Die Geräte schlagen mit einer Lautstärke Alarm, die nicht zu überhören ist. Mögliche Fehlalarme sind für Feuerwehrleute nicht der Rede wert. Ende September gab es in Lichtenfels einmal so einen Fall, da hatte ein Nachbar den Rauchmelder in der Wohnung über sich gehört und die Feuerwehr verständigt. Es sollte sich als Defekt herausstellen. Lieber einmal zu viel ausrücken als zu spät kommen und nicht mehr helfen zu können, lautet der Tenor unter den Einsatzkräften.

Hochwertige Rauchwarnmelder mit Prüfzeichen gelten als zuverlässig und langlebig. Sie können in allen Räumen unkompliziert angebracht werden. Ab Jahresende ist das, wie erwähnt, Pflicht in Schlafräumen und Kinderzimmern, in allen Fluren der Wohnung, über die Rettungswege ins Treppenhaus oder ins Freie führen. Zuständig ist jeweils der Wohnungseigentümer. Sanktionen für ein Hinwegsetzen über diese Vorschrift, sind indes noch keine festgelegt worden. Solange aber der Druck fehlt, werden auch gesetzliche Regelungen oft nicht mit der nötigen Ernsthaftigkeit umgesetzt. Lutz Schneider prophezeit allerdings, dass über kurz oder lang die Brandversicherer bei den Schadensregulierungen den Hebel ansetzen werden. Dabei sollten die Fakten allein dafür sprechen, das bestmöglich zu schützen, was nicht mit Geld bezahlbar ist: das eigene Leben und das seiner Familie.