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Laserpointer-Attacken: Wenn Licht zur Gefahr wird


Autor: Thomas Heuchling

Bad Staffelstein, Dienstag, 16. Dezember 2014

Am Bahnhof in Bad Staffelstein hat ein 20-Jähriger am Wochenende einen Lokführer mit einem Laserpointer geblendet. Bahn und Bundespolizei nehmen solche Vorfälle sehr ernst, auch wenn sie im Schienenverkehr selten vorkommen.
Foto: dpa, Fotomontage: Carolin Höfler (FT)


Ein kleiner Lichtstrahl kann eine gefährliche Wirkung haben. Immer wieder sind bei Fußballspielen im Fernsehen grüne Lichtflecken auf den Gesichtern der Spieler zu beobachten. Personen hantieren in den Stadien mit Laser pointern, um die Spieler der gegnerischen Mannschaft zu blenden. Ähnliche Vorfälle sind auch von Flughäfen bekannt. Spätestens dann wird es gefährlich, da es sich um einen gefährlicher Eingriff in den Verkehr handelt.

Laser-Attacke am Bahnhof
Einen derartigen Vorfall im Bahnverkehr gab es in der Nacht zum Sonntag am Staffelsteiner Bahnhof. Ein 20-Jähriger blendete einen Lokführer eines Regionalexpress während des Haltevorgangs mit einem grünen Laser.

Eine Streife der Bundespolizei, die zufällig im Zug mitfuhr, konnte den Tatverdächtigen stellen, als dieser in den Zug einstieg, sagt Sven-Eric Franz, Sprecher der Bundespolizeiinspektion Würzburg.

Bisher sind solche Vorfälle im Schienennetz jedoch eher die Ausnahme, wie ein Bahnsprecher erklärt: "Bisher wurden Lokführer zum Glück nur selten mit Laserpointern geblendet, Lastwagenfahrer und Piloten waren öfter betroffen." Dennoch nimmt die Bahn solche Vorfälle sehr ernst. Ein geblendeter Lokführer könne ernsthafte Verletzungen der Augen davon tragen. Zudem könne er durch den Angriff zumindest vorübergehend dienstunfähig sein, sagt der Bahnsprecher und fügt an: "Letztlich ist ein derartiges Vergehen kein Dummer-Jungen-Streich."

Blendwirkung am gefährlichsten
Im Staffelsteiner Fall vom Wochenende traf der Laserstrahl den Lokführer sowie eine Zugbegleiterin im Augenbereich, so dass diese kurzzeitig geblendet waren. Darin sieht der Lichtenfelser Augenarzt Hans-Jürgen Grüner das größte Risiko solcher Attacken. "Der Ablenkungseffekt und das Blenden sind am gefährlichsten", sagt Grüner und fügt an: Entscheidend in so einem Fall seien Distanz, Lichtintensität und Frequenz.

Hans-Joachim Krauß vom Bayerischen Laserzentrum (blz) in Erlangen sieht die Hauptgefahr bei solchen Attacken ebenfalls in der Blendwirkung. Selbst bei Laserpointern mit niedriger Leistung - im Bereich von ein bis fünf Milliwatt - könne diese fatal sein. "Minutenlang kann das Sehvermögen erheblich beeinträchtigt sein, Nachbilder über einen längeren Zeitraum sind möglich", sagt der promovierte Wissenschaftler. Jedoch müssen bei einer Attacke mit einem Laserpointer unterschiedliche Faktoren zusammenkommen, um dauerhafte Schäden zu verursachen.

"Unter anderem spielt die Entfernung vom Angreifer zum Opfer und die Leistung des Lasers eine wichtige Rolle", sagt der Leiter des Prüflabors am Bayerischen Laserzentrum. Bei einer Laserpointer-Attacke aus der Hand auf einen fahrenden Lokführer hinter einer Windschutzscheibe sei die Gefahr von dauerhaften Schäden eher gering, aber nicht auszuschließen. Die Gefahr der Blendung sei in solchen Fällen jedoch durchaus gegeben. Im Bahnverkehr sind Laser-Attacken selten. Die Bundespolizeiinspektion Würzburg zählte in den Jahren 2012 und 2013 jeweils zwei Attacken mit Laserpointern, die in ihrem Zuständigkeitsbereich gegen Züge beziehungsweise Lokführer gerichtet waren.

Hohe Strafen sind möglich
Die Bahn versteht bei Laserpointer-Attacken keinen Spaß und bringt sie konsequent zur Anzeige. "Selbst wenn für den Täter keine konkrete Gefahr erkennbar ist, ermittelt die Bundespolizei wegen schweren Eingriffs in den Eisenbahnverkehr", erklärt der Bahnsprecher. Zudem gehe die Deutsche Bahn in jedem Fall gegen Täter auch zivilrechtlich vor und erhebe Ansprüche auf Schadenersatz.

In Bad Staffelstein handelte es sich um einen 20-jähriger Lichtenfelser, der gegenüber der Polizei einräumte, am Bahnsteig mit einem grünen Laser hantiert zu haben. Laut Laserexperte Hans-Joachim Krauß können Laser mit diesem Licht sehr gefährlich sein: "Da das Auge auf grünes Licht besonders empfindlich reagiert, ist auch die Blendwirkung bei grünen Laserpointern entsprechend stark. Je höher die Leistung eines Lasers, desto verheerender kann seine Wirkung sein." Bei dem Fall am Staffelsteiner Bahnhof stellten die Beamten den Laser sicher. Der junge Mann muss sich mit einer Strafanzeige wegen gefährlicher Körperverletzung und gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehrs auseinandersetzen.


Aufgaben der Bundespolizei, Verkauf von Laserpointer und Strafmaß

Zuständigkeit Die Bundespolizeiinspektion Würzburg ist eine von zehn Inspektionen der Bundespolizei München. Ihre Zuständigkeit erstreckt sich auf Unterfranken und Teile Oberfrankens (Landkreise Bamberg, Lichtenfels, Coburg, Kronach und die kreisfreien Städte Bamberg, Lichtenfels, Kronach und Coburg). Die Bundespolizei ist unter anderem für die Sicherheit der Bahn und der Bahnanlagen zuständig.

Verkauf Laserpointer sind frei verkäuflich, jedoch nicht alle uneingeschränkt verwendbar. Je nach Leistung sind Laser in sieben Klassen (Gefährdungsklassen) unterteilt. Dabei können insbesondere durch Laser höherer Klassen irreparable Schäden an den Augen hervorgerufen werden.

Strafen Auch das Blenden eines Lokführers mit einem Laserpointer einer geringen Klasse ist ein gefährlicher Eingriff in den Bahnverkehr (Straftat). Der Gesetzgeber sieht bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe vor.