Landkreis Lichtenfels: Zugvögel kehren zurück - hier müssen Hunde an die Leine
Autor: Redaktion
Lichtenfels, Mittwoch, 22. Februar 2023
Die Zugvögel kehren allmählich in den Landkreis Lichtenfels zurück. Zu ihrem Schutz werden Hundehalter zur Anleinpflicht angehalten.
Die Tage werden länger und die Sonne gewinnt an Kraft. Mit Beginn des Frühjahres kommen zahlreiche Zugvögel zurück in den Landkreis, vor allem an die Mainauen und die Auen der Zuflüsse Rodach und Steinach. Das Gebiet steht als Vogelschutzgebiet „Täler von Oberem Main, Unterer Rodach und Steinach“ unter besonderem Schutz, wie das Landratsamt Lichtenfels erklärt. Die Auebereiche sind aber nicht nur ein schöner „Fleck in der Natur“, sondern stellen zugleich auch die letzten Rückzugsmöglichkeiten für seltene Vogelarten dar , so Johanna Reihs von der unteren Naturschutzbehörde (UNB) am Landratsamt Lichtenfels.
Dort leben zum Beispiel die schwarz-weißen Kiebitze, die in dem Bereich auf Nahrungssuche gehen und brüten. Ebenfalls sind das bekanntere Blaukehlchen mit seinem angenehmen Gesang im Frühjahr oder die Rohrweihe, die sich gerne im Schilf aufhält, anzutreffen. Im Maintal kommen diese besonderen, teils seltenen Vogelarten noch vor. Dennoch sind die Feld- und Wiesenvögel stark gefährdet, zum Teil sogar vom Aussterben bedroht. Deswegen gilt vom 1. März bis einschließlich
31. August eines jeden Jahres eine Hundeanleinpflicht im Vogelschutzgebiet „Täler von Oberem Main, Unterer Rodach und Steinach“.
Um was geht es dabei?
Neben Vogelarten, wie etwa der Amsel, dem Haussperling oder der Kohlmeise, welche als gern gesehene Gäste in dicht besiedelten Räumen vorkommen, gibt es auch andere heimische Arten, deren Lebensraum sich ausschließlich auf sehr ruhige und naturnahe Landschaften erstreckt. Allgemein störungsempfindliche Vogelarten, zu denen beispielsweise das Rebhuhn oder der Kiebitz zählen, meiden Brut- und Nistplätze, in denen Hunde innerhalb der Wiesen-, Ufer- und Schilfbereiche präsent sind.
Bodenbrütende Vogelarten reagieren bereits bei den geringsten Störungen sehr empfindlich und verlassen ihr Gelege. Folglich kühlen die Nester aus oder fallen gar Fressfeinden zum Opfer, was sich wiederum negativ auf den Bruterfolg der ohnehin gefährdeten Arten auswirkt. Oft bleibt eine solche Störung durch Hund und Halter unbemerkt, denn die brütenden Vögel fliegen zum Teil schon auf, wenn sich Mensch und Tier noch mehrere hundert Meter entfernt befinden, sagt Thomas Fischer, Fachkraft für Naturschutz an der unteren Naturschutzbehörde.
Um dem entgegenzuwirken, hat das Landratsamt Lichtenfels im Jahr 2020 eine Allgemeinverfügung erlassen, die eine Anleinpflicht für Hunde innerhalb des Vogelschutzgebiets „Täler von Oberem Main, Unterer Rodach und Steinach“ in der Zeit vom 1. März bis 31. August eines jeden Jahres vorgibt.
Erste Erfolge erkennbar
In den vergangenen zwei Jahren konnte beobachtet werden, dass sich insbesondere der Bruterfolg von Bodenbrütern stetig erhöht und sich beispielsweise der Kiebitzbestand im Landkreis leicht verbessert. Es zeigen sich daher schon erste positive Entwicklungen des heimischen Vogelbestands, die maßgeblich durch die Allgemeinverfügung bedingt sind, informiert Johanna Reihs.
Trotz der Hundeanleinpflicht ist ein entspannter Spaziergang mit Hund zwischen blühenden Auewiesen keinesfalls ausgeschlossen. „Leinen Sie Ihren Hund, besonders während der Brutzeitzeit von März bis August, an und bleiben Sie auf den vorgegebenen Wegen. Um einen noch größeren Schutz für die bedrohte Vogelwelt zu erwirken, empfehlen wir, den Hund im Vogelschutzgebiet möglichst an kurzen Leinen zu führen. Mit diesen Maßnahmen tragen Sie dazu bei, das Wiesenbrütervorkommen in unserem Landkreis zu erhalten“, so Thomas Fischer.